Qualität familiengerichtlicher Gutachten sichern
BPtK und Fachverbände formulieren Mindeststandards
Die Qualität von familiengerichtlichen Urteilen soll nach den Plänen der Bundesregierung besser werden. Dazu hat die Bundesregierung am 16. September 2015 einen Gesetzentwurf unter anderem zum Sachverständigenrecht an Familiengerichten beschlossen. Gleichzeitig hat das Bundesjustizministerium in den vergangenen Monaten zusammen mit Experten fachübergreifende Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht erarbeitet. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat sich jetzt zusammen mit juristischen, psychologischen und medizinischen Fachverbänden sowie der Bundesrechtsanwaltskammer auf Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht verständigt.
Die Empfehlungen richten sich an Sachverständige, die Gutachten für Familiengerichte erstellen, aber auch an die beteiligten Juristen. Sie sollen den Sachverständigen die fachgerechte Vorgehensweise und Ausarbeitung von Gutachten erleichtern. Außerdem sollen dadurch die Begutachteten und andere Beteiligte das Vorgehen der Sachverständigen vor Familiengerichten besser nachvollziehen können.
Neben gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung eines Gutachtens werden Mindestanforderungen an die Sachkunde von Sachverständigen und einzelne Schritte einer Begutachtung in den Empfehlungen dargelegt. Es werden Zusatzqualifikationen für Sachverständige empfohlen, die den Erwerb fundierter theoretischer, auch rechtlicher Kenntnisse sowie Praxiserfahrung umfassen. Außerdem wird eine kontrollierte Fortbildungsverpflichtung empfohlen. Für die Erstellung eines den Mindestanforderungen genügenden Gutachtens müssen die qualifizierten Sachverständigen in ihren Gutachten unter anderem für alle nachvollziehbar darstellen, wie lange sie mit welchen Beteiligten gesprochen haben, welche Untersuchungsmethoden eingesetzt wurden und auf welchen unterschiedlichen Quellen ihre Empfehlungen beruhen.
Die Mindestanforderungen sollen für die Gutachtenerstellung einen Standard vorgeben. Sie sind ein erster, wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung. Darüber hinaus wird eine verbesserte und spezifische Aus-, Fort- und Weiterbildung von Sachverständigen, Rechtsanwälten und Richtern notwendig sein.
Beteiligte Fachverbände und Kammern sind: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG KJPP), Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP), Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Deutscher Anwaltverein (DAV), Der Deutsche Familiengerichtstag (DFGT), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), Deutscher Juristinnenbund (djb), Deutscher Richterbund (DRB), Fachverband Systemisch-Lösungsorientierter Sachverständiger im Familienrecht (FSLS), Neue Richtervereinigung (NRV).
Veröffentlicht am 06. Oktober 2015