Qualitätsstandards für die Praktische Tätigkeit notwendig
10. Bundeskonferenz der Psychotherapeuten in Ausbildung
Die 10. Bundeskonferenz der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) verabschiedete am 25. März einstimmig ein Positionspapier zu Mindeststandards in der Praktischen Tätigkeit. Kernpunkte sind eine angemessene Vergütung auf Basis der Grundausbildung als Psychologe oder Pädagoge, Sicherstellung einer fachkundigen Anleitung und Aufsicht, Betonung des Beitrags an der Wertschöpfung der jeweiligen Praxisstätte. Ein gesetzlicher Mindestlohn stelle langfristig keinen angemessenen Maßstab für diese Vergütung dar.
Weitere Diskussionsthemen waren die Praxiswertermittlung und Best Practice Modelle mit Leuchtturmfunktion bei der Verbesserung der Ausbildungsbedingungen. Die 10. PiA-Bundeskonferenz wählte außerdem Anna Eiling aus Berlin zur neuen stellvertretenden Bundessprecherin. Theresia Köthke war aus beruflichen Gründen zurückgetreten.
Veröffentlicht am 09. April 2014