Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht
2. Auflage der Mindestanforderungen veröffentlicht
Einige umstrittene Urteile hatten die Diskussion um die Qualität forensischer Gutachten in den Fokus der medialen und politischen Öffentlichkeit gerückt. In der vergangenen Legislaturperiode wurden deshalb fachübergreifende Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht erarbeitet. Entwicklungen und Erfahrungen der vergangenen vier Jahre machten eine Überarbeitung der Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht notwendig. Die Überarbeitungen betreffen insbesondere Ergänzungen zum Thema Beweisbeschluss und das Hinwirken auf Einvernehmen (§ 163 Absatz 2 FamFG).
Die Empfehlungen wurden von juristischen, psychologischen, medizinischen und sozialpädagogischen Fachverbänden, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer erarbeitet. Der Prozess wurde fachlich begleitet durch das Bundesjustizministerium und unterstützt durch den XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes. Die Landesjustizministerien waren eingebunden.
Die 2. Auflage der Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht wird heute auf dem Deutschen Familiengerichtstag vorgestellt und kann beim Deutschen Psychologenverlag bestellt werden.
Veröffentlicht am 18. September 2019