Referentenentwurf zur Ausgestaltung einer Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe greift zu kurz
BPtK fordert Berücksichtigung der besonderen Bedarfe bei seelischen Behinderungen
In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG) fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen stärker zu berücksichtigen.
Mit dem IKJHG werden die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen künftig einheitlich unter dem Dach der Jugendhilfe zusammengefasst. Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen unterscheiden sich jedoch von den Bedarfen Heranwachsender mit anderen Behinderungen. Neben den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung und am sozialen Leben benötigen Heranwachsende mit seelischen Beeinträchtigungen in besonderem Maße therapeutische Unterstützung, einschließlich Psychotherapie.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sind mit den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung in besonderem Maße vertraut. Ihnen obliegen die psychotherapeutische Diagnostik, Behandlung und Begutachtung von Heranwachsenden mit psychischen Erkrankungen. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, den medizinischen Rehabilitationsbedarf und die Notwendigkeit von Hilfen zur Eingliederung von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen festzustellen. Die Einbeziehung psychotherapeutischer Expertise muss im Gesetzentwurf deshalb ihren Niederschlag finden.
Veröffentlicht am 01. Oktober 2024