Reform der Krankenhausfinanzierung passiert Bundesrat
Die Bundesregierung plant ein neues Entgeltsystem für Psychosomatik und Psychiatrie. Der Bundesrat hat dazu heute das "Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung" ab dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz - KHRG) passieren lassen.Anders als in den somatischen Häusern sollen jedoch nicht Fallpauschalen abgerechnet werden, sondern Tagespauschalen, die eventuell - je nach Leistungsbereich - noch um andere Abrechnungseinheiten ergänzt werden. Im neuen Entgeltsystem sollen Patientengruppen mit ähnlichem Behandlungsaufwand und vergleichbaren Kosten gebildet werden. Die verschiedenen Patientengruppen sollen nach ihrer Kostenintensität bewertet und gewichtet werden. Psychiatrie und Psychosomatik sollen damit ein einheitliches Entgeltsystem erhalten.Ein neues Entgeltsystem könnte Anreize dafür setzen, den wissenschaftlichen und therapeutischen Fortschritt schneller in die Versorgung zu integrieren und eine stärker teilstationär und ambulant orientierte Krankenhausversorgung psychisch kranker Menschen einzuführen. Gut evaluierte Versorgungskonzepte in Skandinavien und Australien zeigen, dass eine mehr psychotherapeutisch orientierte, integrative Versorgung Vorteile bietet im Vergleich zur pharmakolastigen Ausrichtung in Deutschland.Der Gesetzgeber gab den Auftrag für die Entwicklung des Vergütungssystems an die gemeinsame Selbstverwaltung. Dabei erhält die BPtK ein Beteiligungsrecht.
Veröffentlicht am 13. Februar 2009