Reform der Psychotherapeutenausbildung nicht gefährden
BPtK zum AOLG-Beschluss am 18./19. November 2010
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt, die Reform der Psychotherapeutenausbildung zu gefährden. "Durch Forderungen, die heutigen Diskrepanzen zwischen Sozial- und Berufsrecht im Rahmen der anstehenden Ausbildungsreform aufzuheben, wird die dringend notwendige Reform der Psychotherapeutenausbildung erheblich verzögert", mahnt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. "Wer die drohende Abqualifizierung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu einem Heilberuf zweiter Klasse verhindern will, sollte die Ausbildungsreform nicht durch Vorschläge gefährden, die weit über das Anliegen einer Reform der Ausbildung hinausweisen."
Anlass ist ein Beschluss der 26. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG). Darin wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefordert, dass bei der notwendigen Reform des Psychotherapeutengesetzes die heutigen Diskrepanzen zwischen Sozial- und Berufsrecht vermieden werden sollen. Ziel ist es, die psychotherapeutischen Verfahren nicht mehr zu benachteiligen, die zwar vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) für die Psychotherapeutenausbildung anerkannt sind, aber vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nicht für die vertragspsychotherapeutische Versorgung zugelassen sind. Betroffen sind die die Gesprächspsychotherapie und die Systemische Therapie.
"Die Forderung der Obersten Landesgesundheitsbehörden führt unmittelbar zu der Forderung nach einer Direktausbildung in der Psychotherapie", erläutert BPtK-Präsident Richter. Die Diskrepanz zwischen Berufs- und Sozialrecht würde durch eine strukturelle Anpassung der Qualifikation von Psychotherapeuten an die der Ärzte vermieden. Bei einer Direktausbildung erhielten Psychotherapeuten ihre Approbation am Ende eines verfahrensübergreifenden Psychotherapiestudiums und würden erst im Rahmen einer Weiterbildung die Fachkunde für die vertragspsychotherapeutische Behandlung erwerben. Damit wären Benachteiligungen zwischen den Heilberufen beim Erwerb einer Approbation nicht mehr möglich. Weil der WBP für die Weiterbildung keine normativen Entscheidungen trifft, wären auch hier die heutigen systemimmanenten Konflikte zwischen Berufs- und Sozialrecht behoben.
Die Variante einer solchen Direktausbildung mit anschließender Weiterbildung wird zurzeit vom BMG intensiv geprüft. Fachleute lehnen eine Umstellung der Psychotherapeutenausbildung auf eine Direktausbildung jedoch als zu riskant ab, weil es dazu bislang keine Erfahrungen gibt. "Die Einführung einer Direktausbildung als Regelfall ohne vorherige Erprobung in Modellstudiengängen ist mit Blick auf das Ziel einer hochwertigen Versorgung von Patientinnen und Patienten aufgrund ihres experimentellen Status aus unserer Sicht nur eine theoretische Alternative", stellt Richter fest.
Eine andere Möglichkeit bestehe darin, dem WBP für die psychotherapeutische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung per Gesetz die Kompetenzen des G-BA zu übertragen. Bisher entscheidet der G-BA, welche Behandlungsverfahren von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. "Die Forderung, die Anerkennung von psychotherapeutischen Verfahren auf ein Gremium außerhalb des SGB V zu verlagern, wäre eine Sonderregelung für eine einzelne Leistungserbringergruppe und deshalb politisch nicht zu vermitteln", mahnt BPtK-Präsident Richter. "Sie gefährdet die Reform der Psychotherapeutenausbildung in dieser Legislaturperiode. Später wäre aber ein Master für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kaum mehr durchsetzbar."
Veröffentlicht am 30. März 2011