Reform der Psychotherapeutenausbildung von großer gesellschaftlicher Bedeutung
Wissenschaftsrat verabschiedet Empfehlungen zu den Perspektiven der Psychologie
Der Wissenschaftsrat hat Empfehlungen zu den „Perspektiven der Psychologie in Deutschland“ vorgelegt. Einen Schwerpunkt bildet die Reform der Psychotherapeutenausbildung. Psychische Störungen gehörten zu den häufigsten Erkrankungen und spielten in der Versorgung und bei den Sozialversicherungen eine bedeutende Rolle. Daher sei eine gute Qualifizierung von Psychotherapeuten von großem gesellschaftlichem Interesse.
„Der Wissenschaftsrat sendet ein starkes Signal an Bund und Länder, dass Psychotherapeuten bereits im Studium sowohl wissenschaftlich als auch praktisch ausreichend für die Versorgung qualifiziert werden müssen“, kommentiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Empfehlungen. Der Wissenschaftsrat favorisiert ein Bachelorstudium der Psychologie und ein verfahrens- und altersgruppenübergreifendes Masterstudium der Klinischen Psychologie und Psychotherapie sowie eine einjährige Praxisphase. Anschließend sollen Absolventen nach Überprüfung ihrer praktischen Handlungskompetenzen ihre Approbation erhalten können und in der Weiterbildung für die Fachkunde qualifiziert werden.
„Damit wir die prekäre finanzielle und rechtliche Situation der Psychotherapeuten in Ausbildung endlich beenden, müssen die vor der Weiterbildung erforderlichen Praxisphasen auch Teil des Studiums sein“, stellt Munz zum Vorschlag des Wissenschaftsrates fest, als Alternative zu einem 6-jährigen Studium ein Praktisches Jahr zwischen das Studium und die Approbation zu legen. „Der Arzt im Praktikum wurde aus gutem Grund abgeschafft. Fehler von damals dürfen jetzt nicht wiederholt werden.“
Der Wissenschaftsrat berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung. Seine Empfehlungen zu den Perspektiven der Psychologie in Deutschland hat er am 26. Januar 2018 verabschiedet.
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Veröffentlicht am 01. Februar 2018