Sachverständigenanhörung der Bundespsychotherapeutenkammer zu den kranken-versicherungsrechtlichen Integrationserfordernissen der Neuropsychologischen Therapie am 16. Februar 2004, Düsseldorf, Psychotherapeutenkammer NRW
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie hat am 8. Juni 2000 die Neuropsychologische Therapie für den Anwendungsbereich "hirnorganische Störungen bei Erwachsenen" als wissenschaftlich anerkanntes psychologisches Therapieverfahren gekennzeichnet, das als Therapieoption bei cerebralen Insulten und Traumata nicht durch andere Maßnahmen zu ersetzen ist.
Obwohl der einschlägige Versorgungsbedarf weder fachlich noch von Seiten der Kostenträger bestritten wird, ist bisher noch keine angemessene krankenversicherungsrechtliche Lösung für das insbesondere im ambulanten Bereich bestehende Versorgungsdefizit in Sicht, was eine Reihe von Sozialgerichten bereits veranlasst hat, ein "Systemversagen" im Rahmen der GKV zu konstatieren.
Auch der für die psychotherapeutische Versorgung zuständige Arbeitsausschuss des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen weigert sich konstant und ohne Sachverständigenanhörung, die ambulante Neuropsychologische Therapie als zusätzliche Leistung entsprechend qualifizierter Psychotherapeuten im Rahmen der Psychotherapie-Richtlinien für die ambulante Versorgung rechtlich abzusichern.
Aufgrund dieses Sachstandes hält es der Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer für dringlich, eine eigene Sachverständigenanhörung durchzuführen.
Gegenstand der Anhörung sind Fragen zum Bedarf, zur Wirksamkeit und zum Indikationsspektrum der Neuropsychologischen Therapie, zur Abgrenzung der Neuropsychologischen Therapie von Heilmitteln, zum Stellenwert der Neuropsychologischen Therapie in der kurativen Versorgung und der stationären bzw. ambulanten Rehabilitation sowie zur fachwissenschaftlichen und krankenversicherungsrechtlichen Qualifizierung der Neuropsychologischen Therapie als Psychotherapieverfahren im Sinne der Psychotherapie-Richtlinien.
Veröffentlicht am 01. Februar 2004