Sachverständigenrat: Vier Monate Wartezeit auf eine ambulante Psychotherapie
Auch wochenlange Wartezeiten in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken
Patienten warten im Durchschnitt vier Monate auf den Beginn einer ambulanten Psychotherapie. Das ist ein Ergebnis des diesjährigen Gutachtens des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Damit bestätigt das Gutachten die Wartezeitenstudie 2018 der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), nach der Menschen im Mittel fünf Monate auf den Beginn einer Psychotherapie warten müssen. Auch in der stationären Versorgung bestehen Wartezeiten: Psychisch kranke Menschen warten ein bis zwei Monate, wenn sie eine Behandlung in einem psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhaus benötigen und nicht als Notfall eingewiesen werden.
Um die Wartezeiten zu verringern, fordern die Gutachter mehr ambulante und teilstationäre Angebote. Insbesondere plädieren sie dafür, das ambulante Angebot an intensiven Behandlungen auszubauen. In der Hoffnung auf hochfrequente Psychotherapien ließen sich viele Patienten in Kliniken einweisen. Anders, als die Patienten erwarteten, gehörten intensive Psychotherapien jedoch meist gar nicht zu den Behandlungen, die Psychiatrien anbieten, so die Gutachter. Sie empfehlen deshalb, intensive Behandlungsangebote auszubauen. Dies sollen vor allem psychotherapeutische Angebote sein, zum Beispiel kombiniert mit psychiatrischer Krankenpflege. Diese Angebote wären eine wesentliche Ergänzung sowohl der ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen als auch (teil-)stationären Behandlungsmöglichkeiten.
"Wir befürworten den vorgeschlagenen Ausbau von ambulanten Angeboten mit intensiven Behandlungen für psychisch kranke Menschen", erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. "Dabei sollten Psychotherapeuten die Koordination für die gesamte Behandlung übernehmen und zum Beispiel auch psychiatrische Krankenpflege oder Ergotherapie verschreiben können."
Am 2. Juli 2018 veröffentlichte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen sein aktuelles Gutachten "Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung". Der Rat wird sein Gutachten am 26. September 2018 in Berlin auf einem Symposium vorstellen. Außerdem sind erstmals vier Regionalkonferenzen geplant.
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Veröffentlicht am 19. Juli 2018