Selbstständige haben Anspruch auf Krankengeld
Selbstständige haben zukünftig einen Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche, ohne dafür höhere Beiträge zahlen zu müssen. Der Bundesrat stimmte heute der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes einschließlich zahlreicher weiterer Änderungen im Sozialrecht zu. Der Gesetzgeber korrigierte damit eine neue Regelung zum Krankengeld von Selbstständigen, die erst Anfang des Jahres in Kraft getreten war. Danach hatten hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige im gesetzlichen Normaltarif keinen Anspruch auf Krankengeld mehr.Die Neuregelung betrifft Selbstständige, unständig und kurzzeitig Beschäftigte und Versicherte der Künstlersozialkasse. Freiwillig versicherte Selbstständige können einen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche entweder über das gesetzliche Krankengeld zum allgemeinen Beitragssatz oder über einen Wahltarif absichern. Absicherungswünsche, die darüber hinausgehen, können über Wahltarife vereinbart werden. Wahltarife dürfen künftig keine Altersstaffelungen mehr enthalten. Bestehende Wahltarife enden mit Inkrafttreten der Neuregelung.
Veröffentlicht am 10. Juli 2009