Sexuellen Missbrauch an Kindern verhindern – Versorgung verbessern
Nationaler Rat legt „Gemeinsame Verständigung“ vor
Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat am 29. Juni 2021 Maßnahmen vorgelegt, um den Schutz und die Hilfen bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Kernaspekte sind der Ausbau von Schutzkonzepten und deren konsequente Anwendung, die Weiterentwicklung der Hilfen, auch der psychotherapeutischen Versorgung, sowie deren Vernetzung, die kindgerechte Ausgestaltung gerichtlicher Verfahren, der Schutz vor Ausbeutung und Menschenhandel und die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit sowie die Förderung der Forschung in diesem Themenfeld. „Die gemeinsame Verständigung ist eine wichtige Bestandsaufnahme von Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Kindern. Jetzt kommt es darauf an, dass die Maßnahmen in der nächsten Legislatur auch tatsächlich umgesetzt werden“, fordert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
Im Dezember 2019 hatten der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und das Bundesfamilienministerium den Nationalen Rat einberufen, um eine Verständigung auf konkrete Verbesserungen bei Prävention, Intervention, Hilfen und Forschung zu erreichen. Dem Nationalen Rat gehören Vertreter*innen aus Politik und Wissenschaft, Betroffene sowie Verantwortliche aus der Zivilgesellschaft und der Fachpraxis an. Das Gremium umfasst insgesamt etwa 300 Mitwirkende. Die BPtK hat in der thematischen Arbeitsgruppe „Hilfen“ mitgearbeitet.
Eine besondere Würdigung erhielt der Nationale Rat am 30. Juni 2021 durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Dieser hat Bundesfamilienministerin Lambrecht und den Unabhängigen Beauftragten Rörig gemeinsam mit Mitgliedern des Nationalen Rates, darunter auch mitwirkende Betroffene, zu einem Gespräch ins Schloss Bellevue eingeladen.
Veröffentlicht am 02. Juli 2021