Sozialrechtliche Zulassung von Psychotherapieverfahren neu geregelt
Das Kriterium der Versorgungsrelevanz tritt in Kraft
Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, bei der Zulassung von Psychotherapieverfahren deren Versorgungsrelevanz zu berücksichtigen, nicht beanstandet.
Die Einführung des neuen Kriteriums der Versorgungsrelevanz war erforderlich geworden, um eine grundsätzlich indikationsbezogene Zulassung zu vermeiden. Neue Verfahren, die ein so genanntes Schwellenkriterium erfüllen, können jetzt weiterhin für das gesamte Spektrum der Psychotherapie zugelassen werden. Das Schwellenkriterium berücksichtigt sowohl die bevölkerungs- und versorgungsepidemiologische Relevanz von psychischen Störungen als auch deren Prognose, Schweregrad sowie sozialmedizinische und gesundheitsökonomische Folgen. Ein früherer Beschluss des G-BA vom 20. Juni 2006, mit dem ein deutlich restriktiveres Schwellenkriterium eingeführt werden sollte, war vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) beanstandet worden. Das BMG hatte unter Verweis auf die BPtK-Stellungnahme insbesondere bemängelt, dass der G-BA Versorgungsrelevanz einseitig bevölkerungsepidemiologisch interpretierte.
Das neu definierte Kriterium der Versorgungsrelevanz wird der unterschiedlichen Bedeutung der verschiedenen psychischen Störungen in der psychotherapeutischen Versorgung besser gerecht. Gleichzeitig ermöglicht es dem G-BA, Wirksamkeitsstudien zu allen psychischen Störungen zu berücksichtigen. Es vermeidet einseitige Anreize für die Psychotherapieforschung, sich ausschließlich auf bevölkerungsepidemiologisch relevante Erkrankungen zu konzentrieren.
Darüber hinaus sehen die neuen G-BA-Richtlinien erstmals die Möglichkeit vor, dass Psychotherapiemethoden indikationsbezogen zugelassen werden können, wenn sie sich nicht einem der bereits zugelassenen Richtlinienverfahren zuordnen lassen. Dies ist insbesondere für die sozialrechtliche Zulassung von Psychotherapiemethoden wichtig, deren wissenschaftliche Anerkennung für einzelne Anwendungsbereiche bereits vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) festgestellt worden ist, z. B. die neuropsychologische Therapie, die Interpersonelle Psychotherapie (IPT), EMDR sowie die Hypnotherapie.
Die neue Definition der Versorgungsrelevanz mittels des Schwellenkriteriums entwickelte der G-BA in enger fachlicher Kooperation mit dem WBP und der BPtK. Der WBP verabschiedete im November 2007 entsprechende Empfehlungen für die Zulassung von Verfahren für die vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Veröffentlicht am 06. März 2008