Symposium "Anpassung der Psychotherapierichtlinien"
Veranstaltung der BPtK am 3. April 2006
Der Psychotherapie stehen im Jahr 2006 grundlegende Weichenstellungen bevor: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) diskutiert die Integration neuer psychotherapeutischer Verfahren und Methoden in die Versorgung. Kern seiner Arbeit ist die Anpassung der Psychotherapie-Richtlinien an die gesetzlichen Regelungen im § 135 SGB V, § 92 Abs. 6a SGB V und die gültige Verfahrensordnung des G-BA. Damit wird der G-BA neue Richtlinien schaffen, die weit reichende Konsequenzen für eine patientenorientierte Gestaltung der Versorgung haben.
Der G-BA definiert voraussichtlich:
Anwendungsbereiche der Psychotherapie, die sich an der Versorgungsrealität und am Versorgungsbedarf orientieren,
Entscheidungsregeln, nach denen er die Wirksamkeit eines psychotherapeutischen Verfahrens bzw. einer Methode beurteilt,
Kriterien der Versorgungsrelevanz, mit denen er entscheidet, ob ein psychotherapeutischer Ansatz als eigenständiges Verfahren bzw. als Methode zugelassen wird.
Die BPtK veranstaltet zu diesen Themenbereichen am 3. April 2006 ein Symposium unter dem Titel
"Anpassung der Psychotherapierichtlinien - Sozialrechtliche Zulassung neuer psychotherapeutischer Verfahren und Methoden"
Eine von der BPtK berufene Expertengruppe präsentiert auf diesem Symposium ihre Arbeitsergebnisse. Rechts- und Methodenexperten und der alternierende Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie sowie Patientenvertreter diskutieren und ergänzen die Arbeitsergebnisse. Im Dialog mit den ärztlichen und psychologischen-psychotherapeutischen Berufs- und Fachverbänden erörtert die BPtK parallel und auf dem Symposium fach- und berufspolitische Bewertungen. Darüber hinaus sind rechtliche Zusammenhänge zu klären, die sich aus dem Grundsatz "Sozialrecht folgt Berufsrecht" ergeben.
Programm und Konzept des Symposiums können hier heruntergeladen werden.
Veröffentlicht am 23. Februar 2006