Systemische Therapie kann ab dem 1. Juli ambulant abgerechnet werden
BPtK: Für Patient*innen eine wichtige Behandlungsalternative
Ab dem 1. Juli kann die Systemische Therapie zur Behandlung erwachsener Patient*innen auch in der ambulanten Versorgung abgerechnet werden. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat dazu am 10. Juni 2020 die erforderlichen Gebührenpositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab beschlossen. Die Systemische Therapie wird danach wie alle anderen psychotherapeutischen Verfahren vergütet.
»Die Systemische Therapie ist eine wichtige Ergänzung der psychotherapeutischen Versorgung“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. „Damit steht den Patient*innen künftig eine wichtige Behandlungsalternative zur Verfügung.“
Veröffentlicht am 30. Juni 2020