Telekommunikationsüberwachung: Brief an Bundespräsident Köhler
Das Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung, das von Bundestag und Bundesrat bereits verabschiedet wurde, verstößt gegen das Grundgesetz. Deshalb hat sich der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Prof. Dr. Rainer Richter, jetzt an Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler gewendet, dem das Gesetz zur Unterschrift vorliegt: "Unterzeichnen Sie dieses Gesetz bitte nicht", fordert Richter. "Das Gesetz relativiert den absoluten Abhörschutz, unter den unsere Verfassung die Gespräche zwischen Psychotherapeuten und Patienten stellt."Für psychisch kranke Menschen sei die absolute Vertraulichkeit der Gespräche mit einem Therapeuten eine entscheidende Voraussetzung dafür, eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Der erste Kontakt zu einem Patienten oder der dringende Ruf nach Hilfe in Krisenphasen erfolge fast immer telefonisch. "Ein eingeschränktes Abhörverbot kann deshalb dazu führen, dass gefährdete Personen selbst bei akutem Suizidrisiko das Gespräch mit Psychotherapeuten scheuen", warnte Richter. Das Bundesverfassungsgericht habe die Gespräche mit Seelsorgern unter ein absolutes Abhörverbot gestellt. "Diesen Schutz Psychotherapeuten zu verwehren, ist ein logischer Bruch."
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Veröffentlicht am 07. Dezember 2007