Verhandlungen zur Videobehandlung noch nicht abgeschlossen
BPtK plant Praxis-Info
Zum 1. April 2019 können niedergelassene Psychotherapeuten ihren Patienten noch keine Behandlung per Video als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten, weil sie bis dahin noch nicht abrechenbar ist. Der Bewertungsausschuss hatte mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz den Auftrag erhalten, bis zu diesem Datum die Regelungen für die Videobehandlung auch für Psychotherapeuten anzupassen. Bevor jedoch eine entsprechende Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes möglich ist, muss zunächst die Psychotherapie-Vereinbarung geändert werden.
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat sich dafür eingesetzt, dass Psychotherapeuten ihren Patienten eine Behandlung per Video als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten können. Sobald dies möglich ist, wird sie mit einem Praxis-Info über die Videobehandlung in der psychotherapeutischen Versorgung informieren.
Veröffentlicht am 02. April 2019