Verordnung von Ergotherapie durch Psychotherapeut*innen
Neue BPtK-Praxis-Info erschienen
Seit diesem Jahr können Vertragspsychotherapeut*innen auch Ergotherapie verordnen. Ergotherapie ist – in der Regel – bereits fester Bestandteil der stationären Behandlung psychischer Erkrankungen in der Psychiatrie und Psychosomatik. Innerhalb eines multiprofessionellen Teams bieten Ergotherapeut*innen dabei unterschiedlichste Behandlungen an. Diese reichen vom Training von Alltagsaktivitäten über das therapeutische Arbeiten in Werkräumen, die Stärkung kognitiver Fähigkeiten bis hin zu sozialem Kompetenztraining und anderen manualisierten Interventionen.
Auch niedergelassene Ergotherapeut*innen, die sich auf die Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen spezialisiert haben, können das gesamte Spektrum dieser Interventionen anbieten. Hierdurch ergeben sich für Vertragspsychotherapeut*innen neue Chancen der multiprofessionellen Zusammenarbeit und eine Ergänzung der Psychotherapie. Wie sich die Zusammenarbeit und Kooperation gestaltet, wird dabei sehr vom Kompetenzprofil der Ergotherapeut*innen vor Ort abhängen.
Die BPtK Praxis-Info „Ergotherapie“ informiert über die Ziele und Inhalte von Ergotherapie in der ambulanten Versorgung. Außerdem erläutert die Broschüre, was bei der Verordnung zu beachten ist und wie diese genau erfolgt. Die Broschüre soll zudem Ideen vermitteln, wie durch die Zusammenarbeit von Psychotherapeut*innen und Ergotherapeut*innen die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen verbessert werden kann.
Veröffentlicht am 01. Februar 2021