Versorgung psychisch Kranker grundsätzlich weiterentwickeln
Bundestag diskutiert Antrag der Grünen
Der Bundestag hat am 9. Oktober 2014 die Versorgung von psychisch kranken Menschen diskutiert. Dabei ging es um eine bessere Verzahnung der ambulanten und stationären Versorgung sowie die Weiterentwicklung des neuen pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP).
Dabei lehnte die Mehrheit des Bundestages einen Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Die GRÜNEN hatten neben Neuregelungen im PEPP vor allem auch eine Reform der Versorgungsstrukturen für psychisch kranke Menschen gefordert. Was Deutschland brauche, sei eine „wirkliche“ Reform der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung und nicht nur eine Reform des Finanzierungssystems, so die Abgeordnete Maria Klein-Schmeink. Die aktuelle Versorgung sei zu wenig gemeindenah und es gebe erhebliche Probleme beim Übergang von der stationären zur ambulanten Versorgung.
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Ute Bertram wies darauf hin, dass der Antrag der GRÜNEN längst nicht mehr dem Entwicklungsstand des PEPP entspreche. Der Bundestag habe durch das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz die Einführungsfristen bereits um jeweils zwei Jahre verlängert. Damit werde dem PEPP mehr Zeit gegeben, um den hohen Ansprüchen gerecht werden zu können, die an das neue Vergütungssystem geknüpft werden. Zu wesentlichen Kritikpunkten, wie z. B. der degressiven Vergütung, seien bereits erste Veränderungen im PEPP 2015 vorgenommen worden, ergänzte später Emmi Zeulner (MdB, CDU/CSU).
Für eine qualitative Weiterentwicklung in Richtung einer stärker ambulant orientierten und sektorenübergreifenden Versorgung, so Ute Bertram, bedürfe es weiterer Weichenstellungen, mit denen das PEPP, das in erster Linie ein neues stationäres Finanzierungssystem sei, überfrachtet wäre. Ein Ansatzpunkt für eine bessere Überlappung der Sektoren und die Sicherung der Behandlungskontinuität könne beispielsweise die Einführung von Belegpsychotherapeuten sein.
Die SPD-Fraktion begründete ihre Ablehnung des GRÜNEN-Antrags vor allem damit, dass es darum gehe, das Gesamtsystem zur Versorgung psychisch kranker Menschen in strukturierter Weise zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Es sei unstrittig, dass eine Strukturreform der psychiatrischen Versorgung notwendig sei, so der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach. Die Reform des Vergütungssystems sei nur ein Baustein. Der Antrag der GRÜNEN enthalte hierzu aber keine konkreten Vorschläge. Die SPD-Fraktion vertraue zudem darauf, dass der Gemeinsame Bundesausschuss eine sachgerechte Alternative zur Psychiatrie-Personalverordnung ausarbeiten werde. Dabei sei klar, dass die Empfehlungen verbindlich sein müssten, betonte der SPD-Abgeordnete Dirk Heidenblut.
Den LINKEN ging der Antrag der GRÜNEN noch nicht weit genug. Sie hatten in einem eigenen Antrag gefordert, die Einführung des PEPP ganz zu stoppen, erinnerte der Abgeordnete Harald Weinberg.
Der Ablehnung des Antrags war eine öffentliche Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Gesundheit im Mai 2014 vorausgegangen.
Veröffentlicht am 17. Oktober 2014