Versorgung psychisch kranker Menschen mangelhaft
Bundesregierung räumt fehlende Kenntnis ein
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie lange Patienten auf eine psychotherapeutische Behandlung warten müssen und wie viele Menschen keinen Behandlungsplatz finden und daher wegen Systemversagens auf Praxen ohne Kassenzulassung zurückgreifen müssen. Das räumt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein (Bundestagsdrucksache 19/1347).
Die fehlenden Informationen könnten erklären, warum die Bundesregierung bisher den Gemeinsamen Bundesausschuss nicht zum Einhalten von gesetzlichen Fristen verpflichtet. Der Deutsche Bundestag hatte den Gemeinsamen Bundesausschuss im GKV-Versorgungsstrukturgesetz 2015 damit beauftragt, bis zum 1. Januar 2017 insbesondere neu zu planen, wie viele Psychotherapeuten für eine bedarfsgerechte Versorgung notwendig sind. Auch über ein Jahr nach dieser Frist liegt dafür noch kein Konzept vor. Bisher ist noch nicht einmal das Gutachten erstellt, auf dessen Grundlage das Konzept erarbeitet werden soll. Die Bundesregierung setzt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage weiter darauf, die gemeinsame Selbstverwaltung zu "drängen", die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.
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Veröffentlicht am 04. April 2018