Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) - BT-Drs. 16/2474
Der Deutsche Bundestag berät heute in erster Lesung das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz.
Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungsstrukturen
Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt die mit dem Gesetzentwurf angestrebte Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungsstrukturen.
Die demografische Entwicklung und sich das auch deshalb wandelnde Krankheitspanorama stellen die Gesundheitsberufe vor neue Herausforderungen. Notwendig ist die Entwicklung neuer und vertiefter Kompetenzen, die z. T. auch eine Akademisierung der Ausbildung mit sich bringt. Das breitere und anspruchsvollere Tätigkeitsspektrum der Professionen führt zu neuen Kooperationsstrukturen und einer veränderten Aufgabenteilung. Die Bundesregierung kann mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der ambulanten Anbieterstrukturen, seien es Medizinische Versorgungszentren, Berufsausübungsgemeinschaften oder Vertragspraxen, setzen. Richtschnur für organisatorische Vorgaben sollte dabei Qualitätssicherung und nicht standespolitisches Interesse sein.
Die mit dem Gesetzentwurf mögliche kooperative Leitung von Medizinischen Versorgungszentren fördert die Akzeptanz bei Psychotherapeuten und wird dem Wandel von Kompetenzen und Aufgaben gerechter als die jetzige Vorgabe einer ausschließlich ärztlichen Leitung. Erweiternd schlägt die Bundespsychotherapeutenkammer vor, dass die Leitung eines Medizinischen Versorgungszentrums durch jeden zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringer erfolgen kann. Der Gesetzentwurf sollte außerdem standespolitische Vorgaben für die Anstellung von Ärzten/Psychotherapeuten in Vertragspraxen nicht übernehmen, wenn sie unter Qualitätsgesichtspunkten verzichtbar sind.
Die BPtK schlägt vor, das Erfordernis der fachübergreifenden Struktur der Medizinischen Versorgungszentren etwas zu modifizieren, da unter Versorgungsgesichtspunkten auch die Zulassung von im Schwerpunkt psychotherapeutisch tätigen Versorgungszentren sinnvoll ist.
Wichtige Impulse setzen die Regelungen zu den Berufsausübungsgemeinschaften. Die Bundespsychotherapeutenkammer regt außerdem an, die Kooperation zwischen Gesundheitssystem und Jugendhilfe zu erleichtern.
Vermeidung von Versorgungslücken
Der Gesetzentwurf schlägt mehrere Instrumente vor, die Versorgungslücken vermeiden bzw. beheben sollen. Die Bundespsychotherapeutenkammer sieht die Möglichkeit, durch eine modifizierte Definition der Leistungsbegrenzung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zusätzliche unternehmerische Spielräume für die Anstellung von Ärzten/Psychotherapeuten bzw. beim Job-Sharing zu schaffen.
Bei der Teilzulassung schlägt die Bundespsychotherapeutenkammer vor, klarzustellen, dass beim Verzicht auf einen hälftigen Versorgungsauftrag dieser durch die Kassenärztlichen Vereinigungen zur Nachbesetzung auszuschreiben ist und dass die Regelungen zur Nachfolgezulassung im Sinne des § 103 Abs. 4 SGB V Anwendung finden.
Die Bundespsychotherapeutenkammer hält die Vorschläge der Bundesregierung insgesamt für zielführend, wenn es um die Deckung zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs geht. Problematisch erscheint der Bundespsychotherapeutenkammer, dass alle im Gesetzentwurf vorgestellten Instrumente zur Behebung von Versorgungslücken zu Lasten der gedeckelten Gesamtvergütung der Kassenärztlichen Vereinigungen gehen können.
Angesichts der Unterversorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher greifen aus Sicht der Bundespsychotherapeutenkammer die Vorschläge im Gesetzentwurf allerdings nicht weit genug. Annähernd ein Fünftel der Wohnbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland ist unter 18 Jahren. Die Prävalenz psychischer Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen ist ungefähr so hoch wie bei Erwachsenen. Das heißt, mindestens 20 Prozent der Leistungserbringer, die berechtigt sind, sich an der psychotherapeutischen Versorgung zu beteiligen, müssten im Schwerpunkt Kinder und Jugendliche behandeln. Der Anteil der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten liegt jedoch, gemessen an allen psychotherapeutischen Leistungserbringern, nur bei 12,2 Prozent. Es gibt ein flächendeckendes strukturelles Unterversorgungsproblem. Die Bundespsychotherapeutenkammer unterbreitet in ihrer Stellungnahme Vorschläge, um diese Versorgungslücken zu schließen.
Veröffentlicht am 22. September 2006