Weitere Änderungen bei der Grundsicherung treten am 1. Juli in Kraft
Auch Menschen mit psychischen Erkrankungen betroffen
Die im April 2026 beschlossenen Änderungen zur Umgestaltung des Bürgergelds in eine Grundsicherung treten am 1. Juli 2026 in Kraft. Davon betroffen sind auch erwerbsfähige Menschen mit psychischen Erkrankungen, die Leistungen der Grundsicherung beziehen. Künftig drohen allen Leistungsberechtigten bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen – etwa bei nicht wahrgenommenen Terminen – strengere Sanktionen und Leistungskürzungen. Vor einer Kürzung der Leistungen soll grundsätzlich eine schriftliche Anhörung der Betroffenen erfolgen.
Liegen dem Jobcenter jedoch Hinweise darauf vor, dass bei einer leistungsberechtigten Person eine psychische Erkrankung besteht und eine schriftliche Stellungnahme krankheitsbedingt nicht möglich ist, soll stattdessen eine persönliche Anhörung stattfinden. Diese kann auch telefonisch oder im Rahmen einer aufsuchenden Kontaktaufnahme durch das Jobcenter erfolgen. Darüber hinaus kann das Jobcenter bei einem begründeten Verdacht auf das Vorliegen einer psychischen Erkrankung die leistungsberechtigte Person zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung verpflichten.
Für Menschen mit psychischen Erkrankungen können sowohl das persönliche Erscheinen als auch telefonische oder aufsuchende Kontaktaufnahmen durch das Jobcenter aufgrund krankheitsbedingter Einschränkungen eine erhebliche Belastung darstellen. Ziel solcher Anhörungen sollte daher sein, individuelle Unterstützungsbedarfe zuverlässig zu erkennen und angemessen zu berücksichtigen. Gleichzeitig sollten sie dazu beitragen, die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter durch geeignete Unterstützungsangebote zu erleichtern.
Veröffentlicht am 01. Juli 2026