26. Juni - Internationaler Tag der Folteropfer
Folteropfer nicht verlässlich erkannt
Fast jeder zweite Flüchtling ist aufgrund schwerer traumatischer Erlebnisse psychisch krank. Fast jeder fünfte Flüchtling leidet an einer Depression. Nach EU-Richtlinien müssen deutsche Behörden dafür Sorge tragen, dass Opfer von Folter und Gewalt eine Behandlung erhalten. "Diejenigen, die in Asylverfahren Flüchtlinge zu befragen haben, erkennen jedoch nicht verlässlich, ob ein Flüchtling psychisch krank ist oder nicht", erklärte Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), anlässlich des Internationalen Tages der Folteropfer. "Die Asylbehörden benötigen psychotherapeutische Expertise, um die Folgen von Gewalterlebnissen und Folter beurteilen zu können."
Die meisten Flüchtlinge haben schwer belastende Erlebnisse hinter sind. Dies sind u. a.: tatsächlicher oder drohender Tod, eine ernsthafte körperliche Verletzung, generell eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit. Solche Ereignisse können bereits zu einer psychischen Störung führen, wenn sie nur beobachtet werden. Entscheidend ist, dass der Betroffene intensive Furcht, Hilflosigkeit und Entsetzen erlebt. Rund 40 Prozent erkranken deshalb an einer so genannten posttraumatischen Belastungsstörung. "Die Menschen, die ein erschütterndes Ereignis nicht verarbeiten können, erleben es danach immer wieder", erklärt BPtK-Präsident Richter. Das Ereignis kehrt in Flashbacks, Träumen und Alpträumen zurück. Die Erinnerungen sind so intensiv, als wären sie real. Erkrankte vermeiden deshalb meist alle Reize, die sie mit dem Erlebnis verbinden, z. B. knallende Geräusche, die an Schüsse erinnern.
"Traumatisierte Flüchtlinge können sich häufig nicht genau an frühere Ereignisse erinnern", stellt Richter fest. "Dieses Vermeiden der Erinnerung ist ein Kernsymptom ihrer psychischen Krankheit." Asylbehörden prüfen die Glaubwürdigkeit eines Flüchtlings allerdings gerade daran, ob seine Angaben detailliert, nachvollziehbar und widerspruchsfrei sind. Folteropfer sind aber oft nicht in der Lage, ihre traumatischen Erlebnisse auch nur chronologisch korrekt wiederzugeben. Sie wissen häufig nicht, dass das ein Symptom einer schweren psychischen Erkrankung sein kann.
Richtlinie 2003/9/EG des Rates der Europäischen Union vom 27. Januar 2003: Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten Artikel 20: Opfer von Folter und Gewalt: "Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Personen, die Folter, Vergewaltigung oder andere schwere Gewalttaten erlitten haben, im Bedarfsfall die Behandlung erhalten, die für Schäden, welche ihnen durch die genannten Handlungen zugefügt wurden, erforderlich ist."
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Veröffentlicht am 25. Juni 2008