Anforderung an die zukünftige Gesundheitspolitik
BPtK zu den heutigen Koalitionsverhandlungen
"Patienten brauchen mehr Einfluss in der gesetzlichen Krankenversicherung", fordert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), anlässlich der heute beginnenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und FDP.
In der neuen Legislaturperiode sollte ein Patientengesetz die Grundlage für mehr Partizipation, Transparenz und qualitätsgesicherte Information schaffen. Das Recht der Patienten auf freie Wahl des Psychotherapeuten sollte garantiert bleiben. Der Gesetzgeber sollte insbesondere durch eine Reform der Bedarfsplanung eine flächendeckende und ausreichende Versorgung sicherstellen. "Die bisherige Bedarfsplanung verdient nicht ihren Namen", kritisiert BPtK-Präsident Richter. "Sie konserviert einen längst überholten Status quo und führt zu nicht mehr vertretbarer Unter- und Überversorgung."
Für die evidenzbasierte Weiterentwicklung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Versorgungsforschung erforderlich, die personenzentrierte Behandlung (z. B. Psychotherapie, Pflege und Physiotherapie) nicht weiter benachteiligt. Während pharmazeutische Unternehmen ihre Forschungsinvestitionen über den Arzneimittelpreis refinanzieren, ist dies z. B. für die Psychotherapie unmöglich. "Deshalb ist ein Forschungsbonus für personenzentrierte Behandlungsmaßnahmen notwendig - analog zum Systemzuschlag, mit dem z. B. die Weiterentwicklung des Entgeltsystems im Krankenhaus bereits finanziert wird", erklärt BPtK-Präsident Richter.
Besonders für chronisch kranke Menschen geht es künftig um stärker differenzierte Versorgungsangebote, die eine leitlinienorientierte Kooperation der beteiligten Gesundheitsberufe und Sektoren sichern. Dafür sind bessere Steuerung, darlegungsfähige Qualität und geteilte ökonomische Verantwortung von Leistungserbringern und Krankenkassen notwendig. BPtK-Präsident Richter schlägt vor, den Kreis der Vertragspartner im § 140b SGB V um Leistungserbringer zu erweitern, die die Qualitätsanforderungen erfüllen, jedoch nicht über eine Zulassung verfügen. Dadurch könnten regionale und krankheitsbezogene Versorgungsdefizite abgebaut werden.
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Veröffentlicht am 05. Oktober 2009