Anteil betrieblicher Fehltage durch psychische Erkrankungen verdoppelt
Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der LINKEN
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der LINKEN (Bundestagsdrucksache 17/9287) hin errechnet, dass sich der Anteil von Arbeitsunfähigkeitstagen (AU-Tage) aufgrund von psychischen Erkrankungen seit 2001 verdoppelt hat. Entfielen im Jahr 2001 noch 6,6 Prozent aller AU-Tage auf psychische Erkrankungen, waren es 2010 bereits 13,1 Prozent. Damit bestätigen sich die Analysen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Insgesamt entstanden 2001 33,6 Millionen AU-Tage aufgrund von psychischen Erkrankungen, im Jahr 2010 wurden 53,5 Millionen AU-Tage durch psychische Erkrankungen verursacht. Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund psychischer Erkrankungen sind bei Frauen deutlich häufiger als bei Männern und bei Erwerbstätigen ab 45 Jahren häufiger als bei jüngeren Erwerbstätigen. Auch die Erwerbsminderungsrenten aufgrund psychischer Erkrankungen haben von 2001 bis 2010 erheblich zugenommen – bei Männern um 66 Prozent, bei Frauen um 97 Prozent.
Psychische Erkrankungen führten im Jahr 2008 zu direkten Kosten von 28,6 Milliarden Euro, dies entspricht 11,3 Prozent aller direkten Krankheitskosten (Behandlungs-, Präventions-, Rehabilitations-, Pflege- und Verwaltungskosten aller privaten und öffentlichen Leistungserbringer). Hinzu kommen indirekte Kosten durch Arbeitsunfähigkeit, Verlust an Erwerbsjahren, Invalidität und vorzeitigem Tod. Die Bundesregierung schätzt den durch psychische Erkrankungen bedingten Produktionsausfall auf 26 Milliarden Euro/Jahr und den Verlust an Bruttowertschöpfung auf 45 Milliarden Euro/Jahr. Rund 18 Prozent aller verlorenen Erwerbsjahre waren im Jahr 2008 durch psychische Erkrankungen verursacht.
Umfrageergebnisse bestätigen die Zunahme psychischer Belastungen im Arbeitsprozess zwischen 1999 und 2006. Danach steigt in den deutschen Betrieben der Zeitdruck und die Arbeitnehmer müssen immer häufiger mehrere Tätigkeiten gleich-zeitig ausführen und die Arbeiten unterbrechen, weil andere Aufgaben direkt zu erledigen sind. Die LINKE fordert deshalb die Einführung einer „Anti-Stress-Verordnung“. Die Bundesregierung betont demgegenüber, dass der bestehende rechtliche Rahmen erst ausgeschöpft werden solle.
Links:
Kleine Anfrage der LINKEN (Bundestagsdrucksache 17/9287)
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/9478)
Links
Veröffentlicht am 04. Mai 2012