Ausgaben für Kostenerstattung fast verzehnfacht
Anzahl der zugelassenen Psychotherapeuten reicht immer weniger
Wenn psychisch kranke Menschen keinen Psychotherapeuten finden, der zur gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen ist, können sie sich auch bei einem approbierten Psychotherapeuten behandeln lassen, der in einer Privatpraxis arbeitet. Die Ausgaben für Psychotherapie, die in diesen Privatpraxen erbracht wird, haben sich in den vergangenen zehn Jahren fast verzehnfacht: von 1,7 Millionen auf 15,5 Millionen Euro pro Quartal (siehe Grafik). Allein in den letzten eineinhalb Jahren haben sie sich fast verdoppelt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervor.
»Die Anzahl der Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung reicht nicht aus, um psychisch kranke Menschen ausreichend zu versorgen“, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest. „Die Krankenkassen können angesichts dieser Zahlen die Augen nicht mehr vor einer massiven Unterversorgung verschließen.“ Die BPtK fordert seit langem, eine ausreichende Anzahl von Behandlungsplätzen bei zugelassenen Psychotherapeuten zu schaffen und schneller einen ersten Termin beim Psychotherapeuten durch eine psychotherapeutische Sprechstunde zu ermöglichen.
Quelle: Antwort der Bundesregierung vom 15. Juli 2014 auf die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Anstieg der Kostenerstattung für Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Bundestagsdrucksache 18/1947)
Die Bundesregierung hält ihren Beschluss aufrecht, diese Statistiken ab 2014 nicht mehr zu veröffentlichen. Dabei ist das Ausmaß der Kostenerstattung ein untrüglicher Indikator für Defizite bei der Bereitstellung von gesetzlichen Gesundheitsleistungen. „Die Bundesregierung handelt nach dem Motto ‚Was ich nicht sehe, das gibt es nicht‘“, so Prof. Richter. Der Anteil der Psychotherapien in der Kostenerstattung belief sich auf drei Prozent der Gesamtausgaben für ambulante Psychotherapie. Immerhin: Die Bundesregierung sieht wegen der Wartezeiten von Patienten auf einen Psychotherapieplatz Handlungsbedarf. Sie plant dazu einen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, die Psychotherapie-Richtlinie zu überarbeiten.
Die BPtK fordert, die Ausgaben für Kostenerstattung auch weiterhin statistisch zu erfassen und zu veröffentlichen. „Probleme lassen sich nicht dadurch lösen, dass man über sie hinweg sieht.“, kritisiert Richter die neue Intransparenz der Bundesregierung.
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- Pressemitteilung der BPtK: Ausgaben für Kostenerstattung fast verzehnfacht - Anzahl der zugelassenen Psychotherapeuten reicht immer weniger0
- Antwort der Bundesregierung vom 15. Juli 2014 auf die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Anstieg der Kostenerstattung für Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Bundestagsdrucksache 18/1947)
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- BPtK-Grafik: Kostenerstattung für psychotherapeutische Behandlung in der GKV 2004 - 2013
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Veröffentlicht am 21. Juli 2014