BPtK kritisiert Diskriminierung fremdsprachiger Straftäter*innen
Bundestag beschließt Sanktionenrechts-Überarbeitungsgesetz
Als diskriminierend bezeichnet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) das vom Deutschen Bundestag am 22. Juni 2023 beschlossene Sanktionenrechts-Überarbeitungsgesetz. Straftäter*innen mit fehlenden Deutschkenntnissen darf diesem Gesetz zufolge künftig die Suchtbehandlung verweigert werden. Lediglich in der Beschlussempfehlung zum Sanktionenrechts-Überarbeitungsgesetz wird darauf verwiesen, dass in Einzelfällen eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht abgelehnt werden könne, wenn die Suchtbehandlung ausnahmsweise über eine Sprachmittlung oder fremdsprachige Therapeut*innen sichergestellt werde oder in einer Einrichtung erfolgt, die auf die Behandlung in der jeweiligen Muttersprache der Personen ausgelegt ist (BT-Drs. 20/7026, S. 19).
»Menschen aufgrund fehlender Deutschkenntnisse die Suchtbehandlung zu verweigern, entbehrt jeder fachlichen Grundlage und ist deshalb diskriminierend“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Mit einer qualifizierten Sprachmittlung kann eine Behandlung fremdsprachiger Menschen erfolgreich durchgeführt werden; dieser Anspruch muss gesetzlich verankert werden. Ob eine günstige Behandlungsprognose besteht oder nicht, wird von Ärzt*innen oder Psychotherapeut*innen festgestellt. Eine solche Prognose bei Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse nur ausnahmsweise zu ermöglichen oder davon abhängig zu machen, ob zufällig fremdsprachige Therapeut*innen angestellt sind, ist nicht tragbar.“
Die BPtK hatte gefordert, dass Menschen, die nicht oder nicht ausreichend Deutsch sprechen, in einer Entziehungsanstalt zur Behandlung ihrer Suchterkrankung untergebracht werden können und ihre Behandlung über den Einsatz von qualifizierter Sprachmittlung sichergestellt werden sollte.
Die BPtK setzt sich gemeinsam mit anderen Organisationen der psychotherapeutischen, psychiatrischen und psychosozialen Versorgung in einem Positionspapier dafür ein, dass Sprachmittlung Behandlungen ermöglicht und eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden sollte.
Downloads
- Pressemitteilung der BPtK: BPtK kritisiert Diskriminierung fremdsprachiger Straftäter*innen - Bundestag beschließt Sanktionenrechts-Überarbeitungsgesetz
0.2 MB
- Stellungnahme der BPtK zum Entwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (BT-Drs. 20/5913)
0.3 MB
- Positionspapier "Sprachmittlung für fremdsprachige Patient*innen mit psychischen Erkrankungen sicherstellen"
0.1 MB
Veröffentlicht am 23. Juni 2023