Bessere Honorierung von Kurzzeittherapie
BPtK: Ein Schritt zu angemessener Honorierung
Mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz hat der Deutsche Bundestag am 26. September 2019 eine bessere Honorierung für Kurzzeittherapien beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass die ersten zehn Sitzungen einer Kurzzeittherapie künftig einen Zuschlag von 15 Prozent erhalten. Voraussetzung ist, dass der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin ihren Versorgungsauftrag erfüllt.
»Dies ist ein Schritt zu einer angemesseneren Honorierung psychotherapeutischer Leistungen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Ich habe keine Sorge, dass Psychotherapeuten dadurch nicht mehr sachgerecht behandeln. Unsere Erfahrungen aus Versorgungsverträgen, in denen es bereits eine solche Förderung der Kurzzeittherapie gibt, zeigen, dass Patienten bei Bedarf weiterhin mit der erforderlichen Langzeittherapie versorgt werden.“
Veröffentlicht am 08. Oktober 2019