Bessere Prävention bei Glücksspiel notwendig
Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik 2012 veröffentlicht
Am 15. Februar 2012 hat das Bundeskabinett die Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik 2012 verabschiedet, die damit den Aktionsplan Drogen und Sucht von 2003 ablöst. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt die neu ausgerichtete Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung, die vielfältige und differenzierte Maßnahmen zur Prävention sowie zur Verringerung von Missbrauch und Abhängigkeit beschreibt. Insbesondere begrüßt die BPtK, dass als neue Schwerpunkte Medikamentenmissbrauch im Alter und Sucht bei Migranten aufgegriffen werden und damit bisher vernachlässigte und besonders gefährdete Gruppen in den Fokus gerückt werden.
Die BPtK fordert außerdem eine bessere Früherkennung und Frühintervention bei pathologischem Glücksspiel, insbesondere bei Jugendlichen. Kinder und Jugendliche erfahren, dass sie durch so genannte „exzessiv belohnenden Verhaltensweisen“, also beispielsweise suchtartiges Verhalten im Glücksspiel, unangenehme Gefühle, wie z. B. Frustration, Unsicherheiten und Ängste, regulieren und unterdrücken können. Kommen ungünstige Entwicklungsbedingungen hinzu, wie Vernachlässigung und fehlende Erziehungskompetenz der Eltern, ist das Risiko erhöht, dass wichtige Kompetenzen und Fähigkeiten, wie z. B. ein angemessener Umgang mit Stress, nicht entwickelt werden.
Die Kompetenzen von Psychotherapeuten sind in allen Bereichen der Suchtkrankenversorgung vertreten. Die Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie (2005) schätzt, dass in ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen der Suchthilfe ca. 500 Psychotherapeuten, in stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen für Abhängigkeitskranke bis zu 700 Psychotherapeuten und in psychiatrischen Fachkrankenhäusern und Fachabteilungen etwa 400 weitere Psychotherapeuten in der Behandlung Abhängigkeitskranker tätig sind.
Hinzu kommen mehr als 13.000 Psychologische Psychotherapeuten, die jährlich mehr als eine Million Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln. Die im April dieses Jahres erfolgte Flexibilisierung der Psychotherapie-Richtlinie im Bereich der Abhängigkeitserkrankungen stellt insbesondere für alkoholkranke Patienten, die einen Rückfall erlitten haben und nicht immer einer Entgiftungsbehandlung bedürfen, eine wichtige Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung dar. Außerdem wurde dadurch, dass der Gemeinsame Bundesausschuss das Indikationsspektrum der Psychotherapie um den „schädlichen Gebrauch“ psychotroper Substanzen erweiterte, einer großen Patientengruppe der Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Behandlung erleichtert. Psychotherapeuten behandeln auch Suchtpatienten mit komorbiden psychischen Erkrankungen, insbesondere auch im Anschluss an eine Entwöhnungsbehandlung.
Schwerpunkt im Bereich Alkohol sind u. a. Maßnahmen zur Prävention des Alkoholkonsums von Kindern und Jugendlichen, wie die Reduzierung der Häufigkeit des Rauschtrinkens bei Kindern und Jugendlichen und die konsequente Umsetzung der bestehenden Regelungen des Jugendschutzgesetzes. Zudem macht der Bericht auf die Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien und Modellprojekte in diesem Bereich aufmerksam.
Ein neuer Schwerpunkt im Bereich Medikamentenabhängigkeit ist das Thema Sucht im Alter. Insbesondere Maßnahmen zur Förderung einer besseren Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Hausärzten sowie der Ausbau der Kooperation zwischen der Alten- und der Suchthilfe sollen helfen, eine Arzneimittelabhängigkeit bei alten Menschen zu verringern oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Wenn auch im Durchschnitt der Konsum von Alkohol und Tabak mit zunehmendem Alter zurückgeht, seien Substanzmissbrauch und -abhängigkeit im höheren Alter keine Seltenheit mehr, so der Bericht. Dabei stehe bei Menschen über 60 Jahren die Medikamentenabhängigkeit im Vordergrund.
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Veröffentlicht am 02. März 2012