Besserer Schutz homosexueller und transgeschlechtlicher Menschen
BPtK begrüßt Verbot von Konversionsmaßnahmen
Der Deutsche Bundestag beschließt heute einen besseren Schutz von homosexuellen und transgeschlechtlichen Menschen. Per Gesetz sind damit Maßnahmen verboten, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität einer minderjährigen Person zu ändern oder zu unterdrücken.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt ausdrücklich, dass mit dem Gesetz Behandlungsversuche von Homosexualität oder Transgeschlechtlichkeit strafbar werden. „Konversionsmaßnahmen sind nicht nur stigmatisierend und diskriminierend, sondern auch psychisch gefährdend,“ erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Betroffene entwickeln häufiger depressive Erkrankungen, Angststörungen und Substanzmissbrauch und haben insbesondere als Jugendliche und junge Erwachsene ein erhöhtes Suizidrisiko.“
Die BPtK begrüßt ferner, dass nunmehr jegliches Werben, Anbieten und Vermitteln von Konversionsmaßnahmen verboten ist. Darüber hinaus hatte sich die BPtK allerdings auch dafür eingesetzt, beim Verbot auf eine Altersgrenze zu verzichten oder die Altersgrenze zu erhöhen, um auch junge Erwachsene besser zu schützen.
Veröffentlicht am 07. Mai 2020