BPtK begrüßt Entschließung zum GKV-BStabG, mahnt aber Nachbesserungen an
Verbesserungen bei Kindern, Jugendlichen und schwer psychisch Erkrankten – bei Erwachsenen drohen weiterhin schmerzhafte Einschnitte
Im Rahmen der heutigen Anhörung zur Notfallreform im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages und der Entschließung zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) hat die Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Cornelia Metge betont:
„Die BPtK bewertet die Entschließung grundsätzlich positiv. Sie mildert die durch das GKV-BStabG drohenden Einschnitte in die psychotherapeutische Versorgung zumindest ab. Wir begrüßen ausdrücklich die geplante extrabudgetäre Vergütung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Eine frühzeitige Behandlung ist entscheidend, um langfristige negative Folgen für Gesundheit, Bildung und Teilhabe zu verhindern. Wichtig ist: Die Regelung darf nicht auf einzelne Berufsgruppen beschränkt bleiben, sondern muss den gesamten Leistungsbereich umfassen.
Auch die bessere Versorgung schwer psychisch Erkrankter nach den KSVPsych-Richtlinien ist ein wichtiger Schritt. Sie sollte aber auch Ermächtigungen nach § 31 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte einschließen. Dies ist gerade in strukturschwachen Regionen unverzichtbar. Übergangsweise sollte zudem in Regionen ohne Netzverbünde die psychotherapeutische Behandlung von schwer psychisch erkrankten Patient*innen mit einem GAF-Score von unter 50 extrabudgetär vergütet werden.
Positiv zu werten ist zudem die geplante extrabudgetäre Vergütung dringlicher Behandlungsfälle samt Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung in der Psychotherapeutischen Sprechstunde zu regeln.
Insgesamt würden diese Korrekturen die negativen Folgen der beschlossenen Deckelung substanziell abmildern, aber nicht vollständig verhindern. Das gilt insbesondere für die psychotherapeutische Versorgung von Erwachsenen, einschließlich der Gruppenpsychotherapie. Hier drohen weiterhin schmerzhafte Einschnitte.“
Veröffentlicht am 09. September 2026