BPtK fordert Corona-Soforthilfe für psychisch kranke Menschen
Privatpraxen für zusätzliche Sprechstunden und Behandlungsplätze nutzen
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine Corona-Soforthilfe für psychisch kranke Menschen. Das Angebot an psychotherapeutischer Beratung und Behandlung muss kurzfristig deutlich ausgeweitet werden. Deshalb sollten auch Privatpraxen bis Ende des Jahres grundsätzlich Menschen mit psychischen Beschwerden und Erkrankungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen versorgen können. Die Kassen müssen verpflichtet werden, die Kosten ohne bürokratische Hürden zu erstatten. Voraussetzung sollte nur sein, dass eine approbierte Psychotherapeut*in in Privatpraxis feststellt, dass eine Behandlung notwendig ist.
»Die zugelassenen Praxen sind durch die Corona-Pandemie noch stärker überlaufen. Viele Hilfesuchende warten inzwischen monatelang auf eine psychotherapeutische Beratung oder Behandlung“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Die zweite Corona-Welle gefährdet die psychische Gesundheit der Menschen erheblich stärker als die erste. Die andauernde Virusgefahr und die notwendigen Einschränkungen im gewohnten Leben überfordern die seelischen Widerstandskräfte vieler Menschen.“
Dabei verschärft die Corona-Pandemie den chronischen Mangel an psychotherapeutischen Behandlungsplätzen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach einer Umfrage der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung sind die Patientenanfragen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum durchschnittlich um 40 Prozent gestiegen, bei Kindern und Jugendlichen sogar um 60 Prozent. Nur 10 Prozent der Patient*innen kann innerhalb eines Monats ein Behandlungsplatz angeboten werden. 38 Prozent müssen länger als sechs Monate warten. „Es kann noch schlimmer werden“, sagt Munz voraus. „Das ganze Ausmaß der psychischen Folgen der Pandemie wird erst nach einem Lockdown-Ende sichtbar werden. Viele Menschen versuchen jetzt noch durchzuhalten und suchen erst später Hilfe.“
Veröffentlicht am 22. Februar 2021