BPtK fordert Reform der Psychotherapeutenausbildung
Vorschlag für Gesetzentwurf beim Bundesgesundheitsminister
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine Reform der Psychotherapeutenausbildung. Dazu hat sie Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler einen Gesetzesvorschlag zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes übergeben.
"Infolge der Bologna-Reform ist die hohe Qualität in der Behandlung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen gefährdet", stellt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter fest. "Kinder und Jugendliche brauchen genauso qualifizierte Behandler wie Erwachsene." Schon heute reicht jedoch in der Mehrzahl der Bundesländer der niedrigere Bachelorabschluss aus, um sich für die Behandlung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher ausbilden zu lassen. Für die Behandlung Erwachsener ist dagegen ein Masterabschluss notwendig. "Der Gesetzgeber hatte vor über zehn Jahren das Psychotherapeutengesetz verabschiedet, um in der Versorgung von psychisch kranken Menschen ebenso hohe Qualitätsstandards zu sichern wie in der Versorgung körperlich kranker Menschen", erinnert Richter. "Dieses Ziel ist jetzt bei Kindern und Jugendlichen gefährdet." Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert deshalb einheitlich einen Masterabschluss, um für den Beruf des Psychotherapeuten ausgebildet zu werden.
Rund 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland sind psychisch auffällig. Besonders häufig sind aggressiv-dissoziale Verhaltensauffälligkeiten, Angststörungen, Depressionen sowie ADHS. Jungen erkranken deutlich häufiger als Mädchen. Armut, schlechte Wohnverhältnisse, Migration und mangelnde Integration begünstigen psychische Erkrankungen ebenso wie Unerwünschtheit einer Schwangerschaft, Gewalterfahrungen der Eltern, psychische oder Suchterkrankungen der Bezugspersonen. Psychische Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen basieren auf komplexen Ursachengeflechten und erfordern hohe psychotherapeutische Kompetenzen in Diagnostik und Behandlung. "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten brauchen unbedingt den akademischen Masterabschluss, um Forschungsergebnisse ausreichend beurteilen und in ihrer praktischen Arbeit anwenden zu können", erklärt der BPtK-Präsident.
Mit dem BPtK-Konzept zur Reform der Psychotherapeutenausbildung könnte auch die prekäre finanzielle Situation von Ausbildungsteilnehmern verbessert werden, die während ihrer einjährigen praktischen Tätigkeit in psychiatrischen Krankenhäusern häufig nicht oder völlig unzureichend bezahlt werden. 36 Prozent der Ausbildungsteilnehmer bekommen von den Kliniken keinen einzigen Cent, nur zehn Prozent erhalten eine monatliche Vergütung von maximal 500 Euro brutto. Die BPtK fordert deshalb eine eingeschränkte Behandlungserlaubnis für Teilnehmer der Psychotherapeutenausbildung, die es ermöglichen würde, die Arbeit der Ausbildungsteilnehmer angemessen zu vergüten.
Dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sind die drängenden Probleme spätestens seit Mai 2009 bekannt, als es die Ergebnisse eines Gutachtens zur Psychotherapeutenausbildung veröffentlichte. "Mit unserem Gesetzentwurf liegt dem BMG ein abgestimmter Vorschlag der Profession vor, der nicht nur die akuten Probleme löst, sondern den Psychotherapeutenberuf auch an den zukünftigen Anforderungen in der Versorgung psychisch kranker Menschen ausrichtet", stellt BPtK-Präsident Richter fest. Das BPtK-Konzept wurde mit sehr großer Mehrheit vom Deutschen Psychotherapeutentag verabschiedet und vorher unter Beteiligung von Landespsychotherapeutenkammern, Berufs- und Fachverbänden, Ausbildungsstätten und Ausbildungsteilnehmern sowie Hochschulverbänden entwickelt.
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Veröffentlicht am 06. Januar 2011