BPtK fordert Service-Ranking der Krankenkassen
Unabhängige Versichertenbefragung im GPVG verankern
Mit dem Gesundheits- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) sollen die Krankenkassen mehr Gestaltungsspielraum bei der Versorgung erhalten. Unter anderem sollen Innovationsfondsprojekte in Zukunft vereinfacht als Selektivverträge weitergeführt werden können. Doch die Krankenkassen stehen im Wettbewerb zueinander und müssen Kosten sparen. Die Mehrausgaben durch die Corona-Pandemie verschärfen diesen Trend. Das kann sich negativ auf die Versorgung von Versicherten auswirken, die hohe Ausgaben verursachen.
Versicherte brauchen transparente Informationen, die den Service der Krankenkassen und ihre Selektivverträge vergleichen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb ein Service-Ranking, das das Vertrags- und Bewilligungsverhalten der Kassen durch unabhängige Versichertenbefragungen auswertet und dazu beiträgt, dass Versicherte für sie passende Krankenkassen finden können. „Transparenz ist die zentrale Voraussetzung dafür, dass der Wettbewerb zu einer kontinuierlichen Qualitätssteigerung bei den Krankenkassen beitragen kann“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK, anlässlich der 2./3. Lesung des GPVG im Deutschen Bundestag fest. „Die Versicherten brauchen für ihre Wahl der Krankenkasse repräsentative Informationen, welcher Service sie bei welcher Kasse erwartet.“
Die BPtK fordert ferner, auch die Auswahl der Innovationsfondsprojekte transparenter und breiter zu gestalten. Dazu hat sie die Projekte untersucht, mit denen die Versorgung von psychisch kranken Menschen gefördert werden soll. Die Studie zeigt, dass der Innovationsfonds qualitativ hochwertige Projekte fördert, darunter insbesondere für psychisch kranke oder belastete Kinder und Jugendliche. Es sind aber auch deutliche Defizite erkennbar. So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die für psychisch kranke Menschen erneut Hürden vor einer psychotherapeutischen Behandlung schaffen wollen. „Innovationen, die erneut den direkten Weg zur Psychotherapeut*in verbauen, verschlechtern die Versorgung psychisch kranker Menschen“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. Kritisch ist ebenfalls die Förderung von Projekten, bei denen nicht zu erkennen ist, ob eine ausreichende Struktur- und Prozessqualität für psychisch kranke Menschen gesichert ist. Wichtige zusätzliche Schwerpunkte der künftigen Förderung sollten aus Sicht der BPtK die psychotherapeutische Versorgung älterer Menschen, zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen, und innovative Ansätze für die psychotherapeutische Versorgung in ländlichen Gebieten sein.
Veröffentlicht am 26. November 2020