BPtK-Standpunkt Psychiatrie „Mehr Zeit für Psychotherapie“
BPtK fordert substanzielle Verbesserungen in der Psychiatrie
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert substanzielle Veränderungen in den psychiatrischen Krankenhäusern. „Die Behandlung in psychiatrischen Krankenhäusern ist zu häufig nicht leitliniengerecht“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „In psychiatrischen Kliniken werden Patient*innen zu oft einseitig pharmakologisch behandelt. Psychotherapie kommt zu häufig zu kurz, ist nicht ausreichend dosiert, fällt nicht selten aus und wird nicht spezifisch nach psychischer Erkrankung eingesetzt.“
Die BPtK fordert deshalb in ihrem Standpunkt „Psychiatrie – Mehr Zeit für Psychotherapie“ eine grundlegende Verbesserung der Behandlung in den psychiatrischen Krankenhäusern. Die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sollte dies sicherstellen. Die Behandlung von schwer psychisch kranken Menschen in psychiatrischen Krankenhäusern hat sich damit aber kaum verbessert. Die PPP-Richtlinie übernahm mit wenigen Änderungen die alten Vorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung, die noch auf den pharmako-orientierten Therapiekonzepten der 1980er-Jahre beruhen.
Auch der Gesetzgeber hielt die PPP-Richtlinie nicht für ausreichend. Er hat den G-BA beauftragt, sie bis zum 1. Januar 2022 um Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen zu ergänzen. Denn Patient*innen haben ein Anrecht auf eine wirksame Behandlung nach dem allgemein anerkannten wissenschaftlichen Stand (§ 2 Absatz 1 SGB V). Hierzu gehört insbesondere auch Psychotherapie, ausreichend dosiert und spezifisch je nach psychischer Erkrankung eingesetzt. Krankenkassen müssen den Krankenhäusern das dafür notwendige Personal finanzieren. Die Kassen sollten im Gegenzug kontrollieren dürfen, ob die Mittel tatsächlich dafür eingesetzt wurden.
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Veröffentlicht am 03. Mai 2021