BPtK teilt Kritik des Bundesrates am GVSG
Auch der Bundesrat warnt vor unzureichender Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung
Auch der Bundesrat warnt davor, dass die vorliegenden Regelungsvorschläge im Entwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG; BR-Drs. 234/24) das Problem der unzureichenden Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung weiterhin nicht lösen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass der Bundesrat Nachbesserungen von der Bundesregierung fordert.
»Auch der Bundesrat kommt zu dem Ergebnis, dass mit dem Entwurf des GVSG die ausreichende Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nicht gesichert ist“, stellt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke fest. „Der Bundesrat betont zu Recht, dass neben den Weiterbildungsambulanzen auch die Praxen und Kliniken relevante Weiterbildungsstätten sind, die im GVSG in keiner Weise berücksichtigt wurden, für die aber ebenfalls Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung geschaffen werden müssen.”
Der Bundesrat bittet, in seiner heute verabschiedeten Stellungnahme zum Entwurf eines GVSG zu prüfen, wie eine ausreichende Finanzierung der ambulanten Weiterbildung in Weiterbildungsambulanzen und Praxen sowie in der stationären Weiterbildung sichergestellt werden kann.
Links:
- BR-Drs. 234/1/24 https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0201-0300/234-1-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1
- BPtK-Stellungnahme zum Gesetzentwurf GVSG: https://api.bptk.de/uploads/STN_B_Pt_K_Kab_E_GVSG_46072cd21e.pdf
Veröffentlicht am 05. Juli 2024