Weg frei für besseren Datenschutz in der ePA und Vergütungsverhandlungen der Weiterbildungsambulanzen
BPtK wertet BEEP-Beschluss positiv
»Mit dem heutigen Beschluss des BEEP macht der Bundesrat den Weg frei auch für einen grundlegend besseren Datenschutz in der ePA. Eine sehr gute Nachricht. Außerdem schafft das BEEP die Rechtsgrundlage für Vergütungsverhandlungen der Weiterbildungsambulanzen mit den Krankenkassen“, erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
Nachdem der Bundesrat zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) den Vermittlungsausschuss angerufen hatte, war zunächst unklar, wann eine Einigkeit über die im Rahmen des BEEP diskutierten Sparmaßnahmen erzielt werden und ob das Gesetz mit zahlreichen weiteren relevanten Regelungen zeitnah in Kraft treten kann.
Mit Blick auf die ePA wertet die BPtK die beschlossenen Änderungen als großen gesundheitspolitischen Fortschritt. „Der Datenschutz in der ePA wird spürbar gestärkt“, betont Benecke. Künftig besteht keine Verpflichtung zur Befüllung der ePA, wenn erhebliche therapeutische Gründe, Rechte Dritter oder der Schutz des Kindeswohls entgegenstehen. Zudem erhalten ausschließlich die Versicherten selbst Zugriff auf automatisch eingestellte Abrechnungsdaten. „Das stärkt die informationelle Selbstbestimmung und das Vertrauen in die ePA.“ Die BPtK sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf, etwa beim differenzierten Berechtigungsmanagement auf Dokumentenebene sowie bei der Frage der Nichtübermittlung von Abrechnungsdaten bei Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahre.
Bei der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung wurde ein erster wichtiger Schritt gemacht, sie bleibt jedoch unzureichend gelöst. Zwar erhalten Weiterbildungsambulanzen nun eine rechtliche Grundlage für Vergütungsverhandlungen. Eine tragfähige und flächendeckende Finanzierung ist damit jedoch nicht verbunden. Denn auch für Praxen, MVZ und Kliniken besteht weiterhin Handlungsbedarf. „Ohne eine umfassende Lösung drohen weiterhin erhebliche Engpässe in der Weiterbildung und damit ein Nachwuchsmangel in der psychotherapeutischen Versorgung“, warnt Benecke.
Veröffentlicht am 19. Dezember 2025