Bundestag korrigiert teilweise Einschnitte in die Psychotherapie
BPtK begrüßt Nachbesserungen, warnt aber vor Versorgungslücken
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass der Bundestag heute wesentliche Einschnitte in die psychotherapeutische Versorgung teilweise korrigiert hat, die mit dem im Juli beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) verbunden waren: Die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird künftig vollständig extrabudgetär vergütet. Auch für die Versorgung schwer psychisch erkrankter Menschen sowie von Patient*innen mit dringendem Behandlungsbedarf sind wichtige Ausnahmen von der Budgetierung vorgesehen.
Bei dringendem Behandlungsbedarf bleibt die extrabudgetäre Vergütung allerdings auf maximal 600 Minuten psychotherapeutischer Akutbehandlung innerhalb eines Jahres beschränkt und setzt zusätzlich eine Vermittlung über die Terminservicestellen voraus. Dies schafft ungerechtfertigte Einschränkungen beim Leistungsspektrum und bürokratische Hürden für Patient*innen, die dringend psychotherapeutische Hilfe benötigen. Bei der Versorgung schwer psychisch erkrankter Patient*innen fehlt die extrabudgetäre Vergütung von Koordinations- und Vernetzungsleistungen, die für den Aufbau von Netzverbünden von entscheidender Bedeutung sind.
Für alle übrigen Behandlungsfälle bleibt die Budgetierung bestehen. Auch die Forderung der BPtK, zumindest die gruppenpsychotherapeutischen Leistungen extrabudgetär zu vergüten und damit den Ausbau dieses Versorgungsangebots zu stärken, wurde nicht aufgegriffen. Die BPtK warnt deshalb vor einem Rückgang der Behandlungskapazitäten und längeren Wartezeiten in der psychotherapeutischen Versorgung Erwachsener. Kritisch sieht sie zudem die neu eingeführte Pflicht zur Meldung freier Behandlungstermine. Diese erhöht den bürokratischen Aufwand in den Praxen und greift in die freie Berufsausübung der Psychotherapeut*innen ein.
„Es ist richtig und wichtig, die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen abzusichern“, sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Wir können es uns als Gesellschaft nicht leisten, dass psychische Erkrankungen in jungen Jahren zu spät oder gar nicht behandelt werden. Dadurch steigt das Risiko, dass sich Erkrankungen chronifizieren und langfristig Bildungs- und Berufschancen sowie die psychische Gesundheit im Erwachsenenalter beeinträchtigt werden. Doch auch Erwachsene müssen die psychotherapeutische Behandlung erhalten, die sie benötigen. Entscheidend muss der Behandlungsbedarf sein, nicht die Budgetgrenze”, so Benecke.
Nicht korrigiert wurde die im Juli beschlossene Streichung der gesetzlichen Angemessenheitsprüfung der psychotherapeutischen Vergütung. Die BPtK hatte sich in den vergangenen Monaten für eine gesetzliche Neuregelung im Zuge der Umsetzung der Entschließung stark gemacht. Mit der Streichung entfällt die spezifische gesetzliche Verankerung für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen, die vom Bundessozialgericht verfassungsrechtlich hergeleitet wurde und trotz Streichung weiterhin Gültigkeit hat. „Wer die psychotherapeutische Versorgung langfristig sichern will, muss als Gesetzgeber auch für verlässliche und angemessene Vergütungsbedingungen sorgen“, fordert Benecke.
Veröffentlicht am 15. Oktober 2026