Checkliste für Psychotherapeutenbewertungsportale
BPtK und ÄZQ stellen Kriterien für verlässliche Patienteninformationen vor
Wer einen Psychotherapeuten sucht, sollte auch einen Psychotherapeuten finden – das ist ein zentrales Kriterium der gemeinsamen Checkliste für Psychotherapeutenbewertungsportale, die von Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und Ärztlichem Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) erarbeitet wurde. Ein Psychotherapeut hat seit 1999 hohe Qualifikationsanforderungen zu erfüllen, um die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ führen zu dürfen. Bewertungs- und Suchportale, die Patienten und Verbrauchern helfen wollen, sollten dieses Qualitätskriterium beachten. Außerdem sollten diese Portale auch Informationen darüber enthalten, ob Psychotherapeuten mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können.
»Das Internet ist als schnelle Informationsquelle unersetzbar geworden, nicht immer bietet es aber verlässliche Informationen“, stellt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter fest. „Deshalb haben BPtK und ÄZQ eine Checkliste zusammengestellt, um die Spreu vom Weizen zu trennen.“ „Längst nicht alle Internetseiten helfen ihren Lesern tatsächlich“, erklärt Prof. Dr. Dr. Günter Ollenschläger, Leiter des ÄZQ. „Die gemeinsame Kriterienliste hilft Patienten, seriöse Portalbetreiber mit verlässlichen Informationen leichter zu erkennen.“
Patienten und Verbraucher suchen immer häufiger Informationen zu Gesundheitsfragen im Internet. Dabei haben auch Angebote zugenommen, mit denen Patienten im Internet Ärzte und Psychotherapeuten suchen und bewerten. Die Qualitätsstandards und die Datengrundlagen dieser Angebote sind allerdings sehr unterschiedlich. BPtK und ÄZQ haben daher gemeinsam Qualitätskriterien für Psychotherapeutensuchen entwickelt, die auch von den Portalbetreibern genutzt werden können, um ihre Angebote zu prüfen und weiterzuentwickeln.
Kernstück ist eine Checkliste, die von den Heilberufen der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten gemeinsam entwickelt wurde. Danach sollte ein hochwertiges Portal nicht nur den Betreiber angeben, sondern auch den Datenschutz sicherstellen, seine Finanzierung offenlegen sowie Werbung und Inhalt trennen. Für die Bewertung von Psychotherapeuten sollte es ein verständliches Verfahren geben, welches den Psychotherapeuten die Gelegenheit zur Stellungnahme und einen Schutz gegen Täuschungsmanöver und Schmähkritik bietet.
Der Kriterienkatalog „Gute Praxis Psychotherapeutenbewertungsportale“ ist auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer unter www.bptk.de verfügbar. Die Qualitätsanforderungen für Arzt- und Psychotherapeutenbewertungsportale sind auch beim ÄZQ abrufbar: www.arztbewertungsportale.de.
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Veröffentlicht am 14. Dezember 2011