Digitalisierung darf den Zugang zur Psychotherapie nicht erschweren
BPtK fordert klare Grenzen für Krankenkassen und digitale Zugänge
Anlässlich der heutigen 1. Lesung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) im Deutschen Bundestag bekundet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ihre Unterstützung für digitale Lösungen, sofern sie die Versorgung konkret verbessern.
„Digitalisierung muss den Patient*innen und ihrer Versorgung dienen“, sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Krankenkassen dürfen nicht mithilfe sensibler Gesundheitsdaten in Behandlungsentscheidungen eingreifen. Und digitale Angebote dürfen niemals zur Voraussetzung für den Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe werden.“
Dass Kranken- und Pflegekassen Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte automatisiert auswerten und daraus Behandlungsempfehlungen ableiten sollen, lehnt die BPtK ab. Die Kassen kennen weder die vollständige Datengrundlage noch die individuelle Behandlungssituation. Ihre Empfehlungen können Patient*innen verunsichern, laufende Behandlungen beeinträchtigen und das Vertrauen in die Behandelnden schwächen. Welche Behandlung erforderlich ist, müssen Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen gemeinsam mit ihren Patient*innen auf Grundlage einer individuellen Diagnostik entscheiden.
Digitale Bedarfseinschätzungen und Terminbuchungen dürfen nur ergänzende Angebote sein. Der direkte Zugang zu Psychotherapeut*innen und die Terminvermittlung über die 116 117 müssen erhalten bleiben. Anderenfalls drohen neue Hürden für Menschen, die keine App nutzen können oder wollen. Eine digitale Einschätzung kann zudem die Diagnostik und Indikationsstellung in der Psychotherapeutischen Sprechstunde nicht ersetzen.
Die BPtK fordert außerdem, Psychotherapeut*innen bei elektronischen Überweisungen ausdrücklich zu berücksichtigen und das Antrags- und Gutachterverfahren in der ambulanten Psychotherapie zu digitalisieren. Auf diese Weise lassen sich Bürokratie und Verzögerungen verringern, ohne die Qualitätssicherung aufzugeben.
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Veröffentlicht am 08. Oktober 2026