E-Patientenakte: Bisher unausgereift und nicht ausreichend datensicher
BPtK-Wahl-Prüfstein: Ausdrückliche Zustimmung zur E-Akte notwendig
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält die elektronische Patientenakte bisher weder für technisch ausgereift noch für ausreichend datensicher. Bislang ist es nicht möglich, dass Patient*innen Dokumente in der E-Patientenakte nur für einzelne Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen freigeben. Außerdem sollte das Einloggen in die E-Akte genauso sicher geschützt sein wie ein Online-Bankkonto. Dafür ist es notwendig, dass das Lesen und Speichern in der E-Akte nur mit einem zusätzlichen, aktuell generierten Passwort möglich ist (TAN-Nummer).
Die BPtK fordert die Wähler*innen auf zu prüfen, ob eine Partei ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausreichend schützen will. „Angaben zu psychischen Erkrankungen sind hochsensible persönliche Daten“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass sowohl das Anlegen der E-Patientenakte als auch das Speichern von Daten weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Patient*in möglich sein darf. Die Wähler*innen sollten prüfen, ob eine Partei dieses Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung weiterhin sicherstellen will.“
Veröffentlicht am 10. September 2021