Erste geprüfte Gesundheits-Apps zugelassen
Neue BPtK-Praxis-Info „Digitale Gesundheitsanwendungen“
Seit gestern sind die ersten zwei Gesundheits-Apps zugelassen, die von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen verordnet werden können. Sie sind im staatlichen Verzeichnis geprüfter Gesundheits-Apps (https://diga.bfarm.de) aufgeführt. Zu den ersten beiden digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) gehört auch schon eine App, die die Behandlung von Angsterkrankungen unterstützen kann. Sie beinhaltet zum Beispiel Informationen zu Angsterkrankungen, Übungen zum Umgang mit angstfördernden Gedanken und Achtsamkeitsübungen. „Es ist positiv, dass die Wirksamkeit der DiGA durch eine randomisiert-kontrollierte Studie nachgewiesen wurde“, betont Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Wirksamkeitsnachweise auf diesem Niveau wünschen wir uns auch für die nächsten DiGAs.“
Die BPtK stellt gleichzeitig Psychotherapeut*innen, die DiGAs nutzen wollen, eine neue Praxis-Info „Digitale Gesundheitsanwendungen“ zur Verfügung. Darin hat sie die rechtlichen und fachlichen Regelungen zusammengefasst. Die Praxis-Info informiert darüber, was beim Einsatz von DiGAs zu beachten ist, wie sie in die psychotherapeutische Versorgung integriert werden können und wie eine geeignete DiGA ausgewählt werden kann. „Im Verzeichnis ist erkennbar, ob wirklich bereits ein ausreichender Wirksamkeitsnachweis vorliegt“, erläutert BPtK-Präsident Munz. „Von der Verordnung von DiGAs, die sich noch im Probelauf befinden, raten wir ab. Unsere Patient*innen sind keine Versuchskaninchen.“
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Veröffentlicht am 07. Oktober 2020