Förderung der ambulanten Weiterbildung notwendig
Deutscher Psychotherapeutentag unterstützt Kabinettsentwurf
Der 34. Deutsche Psychotherapeutentag in Koblenz hat am 30. März die Reform der Psychotherapeutenausbildung, wie sie die Bundesregierung plant, unterstützt. Der Gesetzentwurf beendet den Sonderweg der bisherigen Psychotherapeutenausbildung. Mit einem Studium, das mit dem Master und der Approbation abschließt, und der anschließenden ambulanten und stationären Weiterbildung gelten zukünftig auch für Psychotherapeuten die bei anderen Heilberufen bewährten Strukturen.
Die geplante Ausbildungsreform ist ein Plus für die Patienten. Sie bereitet Psychotherapeuten noch besser auf das immer größere Spektrum psychischer Erkrankungen vor, die psychotherapeutisch behandelt werden können. Für die meisten psychischen Erkrankungen gibt es inzwischen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung erfolgreiche psychotherapeutische Konzepte. Beispielsweise kann Menschen mit einer psychotischen Erkrankung, die über Jahrzehnte in erster Linie pharmakologisch behandelt wurden, inzwischen auch psychotherapeutisch geholfen werden, ihre wahnhaften Überzeugungen zu verändern.
Mit dem Gesetzentwurf werden auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Psychotherapeuten künftig nach dem Studium und der Approbation in der Weiterbildung ein geregeltes Einkommen erzielen können. Sie sind dann bereits in ihrem Beruf approbiert und können sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Die deutsche Psychotherapeutenschaft sieht jedoch noch zusätzlichen Finanzierungsbedarf. Die Kosten für spezifische psychotherapeutische Inhalte der Weiterbildung, wie z. B. Supervision, Selbsterfahrung und Theorievermittlung, sind bisher finanziell nicht ausreichend gedeckt. Der Deutsche Psychotherapeutentag fordert eine Weiterbildung ohne eine Selbstbeteiligung durch die angehenden Psychotherapeuten. Dafür ist ein gesetzlich geregelter Zuschuss notwendig, der Psychotherapeuten in Weiterbildung ein Einkommen in Höhe des Tarifgehalts in Krankenhäusern sichert.
Veröffentlicht am 01. April 2019