G-BA auf gesundheitspolitischem Irrweg
BPtK fordert Therapie für abhängige Raucher
Rund jeder zehnte Erwachsene in Deutschland ist nikotinabhängig. Tabak ist die verbreitetste und tödlichste Droge in Deutschland. Jährlich sterben rund 110.000 Menschen vorzeitig, weil sie rauchen. Trotzdem ist bis heute nicht sichergestellt, dass Menschen mit Nikotinabhängigkeit eine Therapie in Anspruch nehmen können, kritisiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai.
Die aktuelle S3-Leitlinie empfiehlt mit höchster Evidenz Psychotherapie, um Tabakabstinenz zu erreichen. Trotzdem plant der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Psychotherapie-Richtlinie ausdrücklich festzuschreiben, dass Tabakabhängigkeit keine Indikation für eine ambulante Psychotherapie ist.
»Statt seine Richtlinie an den wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten, begibt sich der G-BA auf einen gesundheitspolitischen Irrweg“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Das ist Politik gegen kranke Menschen. Insbesondere bei Nikotinsüchtigen mit schwerwiegenden körperlichen Erkrankungen, wie z. B. nach Herzinfarkt oder einem Krebsleiden, ist es nicht nachvollziehbar, dass der G-BA diesen Menschen eine nachweislich wirksame Behandlung vorenthalten will.“
Nach den aktuellen Vorgaben der Psychotherapie-Richtlinie sind die substanzbezogenen Störungen insgesamt eine Indikation für eine ambulante Psychotherapie. Hierzu zählt auch die Tabakabhängigkeit.
Die BPtK fordert, dass der G-BA klarstellt, dass Nikotinabhängigen eine psychotherapeutische Behandlung angeboten werden kann.
Veröffentlicht am 29. Mai 2015