Geschlecht und Vornamen selbst bestimmen
BPtK unterstützt Abschaffung des Transsexuellengesetzes
Transgeschlechtliche Menschen müssen bisher ein aufwändiges bürokratisches Verfahren durchlaufen, wenn sie ihren Vornamen oder ihr Geschlecht z. B. in Personalausweisen ändern wollen. Bislang müssen zwei Sachverständige ihren Wunsch gutachterlich befürworten, damit sie ihre geänderte Geschlechtsidentität auch amtlich dokumentieren können. „Diese Begutachtungspraxis diskriminiert transgeschlechtliche Menschen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Über die geschlechtliche Identität kann niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst. Deshalb sollte jeder Mensch selbst und unabhängig von einer gutachtlichen Prüfung darüber bestimmen können.“
Die BPtK unterstützt deshalb die Abschaffung des Transsexuellengesetzes und die Einführung eines Gesetzes zur geschlechtlichen Selbstbestimmung, das heute von den Grünen im Bundestag eingebracht wird. Danach soll künftig das „Geschlechtsempfinden“ von trans- und auch intersexuellen Menschen ausreichen, wenn sie ihren Vornamen oder ihr Geschlecht in ihren Ausweisen ändern wollen. Bestehen noch offene Fragen bei der Geschlechtsidentität, soll ein Anspruch auf eine kostenlose und anonyme Beratung bestehen. Beratungsstellen können bei Bedarf insbesondere auch psychotherapeutische Hilfen vermitteln und Familienangehörige unterstützen, die geänderte Geschlechtsidentität ihrer Angehörigen zu akzeptieren. Die FDP-Bundestagsfraktion legt einen Gesetzentwurf vor, der in die gleiche Richtung weist.
Der Gesetzentwurf stellt auch klar, dass genitalverändernde Operationen im Kindesalter verboten sind, soweit diese aus medizinischen Gründen nicht erforderlich sind. „Dies ist ein wichtiger Schutz für intergeschlechtliche Kinder“, erläutert BPtK-Präsident Munz. „Diese chirurgischen Eingriffe im Säuglings- und Kindesalter zielen darauf ab, die körperliche Erscheinung und Funktion mit den binären Geschlechterstereotypen von Mann und Frau in Einklang zu bringen. Die Entscheidung über das eigene körperliche Erscheinungsbild ist jedoch eine höchstpersönliche Entscheidung, die solange aufgeschoben werden sollte, bis die Person reif genug ist, selbst darüber zu entscheiden.“ Genitalverändernde Operationen sind in der Regel nicht mehr rückgängig zu machen und können schwerwiegende, langfristige körperliche und psychische Leiden verursachen. In einem Antrag fordert die Linke auch Entschädigungen für Menschen, die im Kindesalter operiert oder sterilisiert wurden.
Veröffentlicht am 19. Juni 2020