Gesundheitsminister Spahn plant Reformen, die längst Realität sind
BPtK kritisiert Regelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert die Veränderungen der psychotherapeutischen Versorgung, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) plant. "Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde erhält jeder Patient seit dem 1. April 2017 einen schnellen ersten Beratungstermin und danach eine Behandlung, die sich nach dem Schweregrad seiner Erkrankung richtet", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK, fest. "Gesundheitsminister Spahn plant Reformen, die seit eineinhalb Jahren Realität sind."
Im Terminservice- und Versorgungsgesetz soll der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt werden, "eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Versorgung" zu beschließen. Damit wird übersehen, dass mit der psychotherapeutischen Sprechstunde gerade eine schnelle und differenzierte Versorgung für psychisch kranke Menschen geschaffen wurde. In der Sprechstunde erfahren die Patienten kurzfristig, ob sie psychisch krank sind oder nicht und welche Hilfe sie benötigen. Unmittelbar Behandlungsbedürftige können kurzfristig eine Akutbehandlung erhalten, Menschen mit Selbst- und Fremdgefährdung können in ein Krankenhaus überwiesen werden. "Damit erhalten psychisch kranke Menschen je nach Dringlichkeit und Schweregrad eine angemessene und leitliniengerechte Behandlung", erklärt Munz. "Die psychotherapeutische Sprechstunde hat sich innerhalb kürzester Zeit zu einer zentralen Anlauf- und Koordinationsstelle für psychisch kranke Menschen entwickelt. Es ist nicht ersichtlich, was der Vorschlag daran noch weiter verbessern soll."
Gerade schwer psychisch kranke Menschen profitieren wesentlich von der neuen psychotherapeutischen Sprechstunde. Die BPtK-Studie "Wartezeiten 2018" zeigt, dass gerade Patienten mit chronischen Erkrankungen, Patienten, die aktuell arbeitsunfähig sind, aber auch psychotische Patienten die psychotherapeutische Sprechstunde häufiger für ein erstes Gespräch nutzen. "Wir sind froh darüber, dass sich gerade diese Patienten nicht mehr wie früher durch viel zu lange Wartezeiten auf eine erste Beratung und Diagnostik davon abschrecken lassen, sich Hilfe zu suchen", erläutert BPtK-Präsident Munz.
Veröffentlicht am 28. September 2018