Integrierte Notfallzentren auch für Menschen in psychischen Krisen
BPtK fordert Ergänzung des Notfall-Gesetzes
Integrierte Notfallzentren (INZ) müssen auch Anlaufstelle für Menschen in akuten psychischen Krisen sein. Nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) muss dies im Referentenentwurf des Notfall-Gesetzes (NotfallG) ausdrücklich verankert werden.
»Für Menschen in akuten psychischen Krisen fehlt es aktuell an flächendeckend einheitlichen Strukturen und Anlaufstellen. In den Integrierten Notfallzentren muss deshalb eine fachlich qualifizierte Einschätzung des Versorgungsbedarfs bei akuten psychischen Krisen sowie eine strukturierte und verbindliche Weiterleitung in die passende Versorgungsebene erfolgen“, fordert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Die INZ müssen selbst über die hierfür erforderliche fachliche Expertise verfügen oder diese durch Kooperationen mit Leistungserbringer*innen der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung beziehungsweise – soweit verfügbar – mit psychosozialen Krisendiensten sicherstellen.“
Wenn Menschen mit psychischen Erkrankungen oder akuter psychischer Symptomatik eine Notfallambulanz aufsuchen, bleiben sie zu häufig unversorgt oder fehlversorgt. Alternativ bleibt Betroffenen oft keine andere Wahl, als die Notaufnahme einer psychiatrischen Klinik aufzusuchen, die zwar über das Erfordernis einer stationären Aufnahme entscheiden, aber nicht regelhaft eine ambulante Krisen- und Notfallversorgung bzw. eine strukturierte und verbindliche Steuerung in geeignete ambulante Versorgungsangebote sicherstellen kann. Die Notfallreform muss deshalb auch die Versorgungsbedürfnisse von Menschen in psychischen Notfallsituationen in den Blick nehmen.
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Veröffentlicht am 26. Juni 2024