Keine vorschnelle Einführung der elektronischen Patientenakte
BPtK: Patient*innen brauchen Hoheit über ihre Daten von Anfang an
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert die vorschnelle Einführung der elektronischen Patientenakte auf Kosten des Datenschutzes, wie sie heute mit der 1. Lesung des Patientendaten-Schutzgesetzes geplant ist. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kann zum 1. Januar 2021 technisch nicht sicherstellen, dass Versicherte die Hoheit über ihre elektronische Patientenakte haben. Dafür wäre insbesondere notwendig, dass sie für einzelne Dokumente, wie z. B. ärztliche Verordnungen, regeln können, wer sie lesen darf. Da die Programmierung der elektronischen Patientenakte diesen datenschutzrechtlich wichtigen Aspekt noch nicht gewährleistet, plant Minister Spahn, eine vorläufige Akte mit abgesenkten Standards ab 2021 einzuführen. Ein „differenziertes Berechtigungsmanagement“ für die Versicherten soll danach erst ab 1. Januar 2022 möglich sein.
»Die geplante Version der elektronischen Patientenakte ist noch unausgereift, ihre Einführung vorschnell“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. „Patient*innen brauchen von Anfang an die vollständige Hoheit über ihre Daten. Bisher kann psychisch kranken Menschen nicht empfohlen werden, die Patientenakte zu nutzen.“
Die BPtK lehnt außerdem ab, dass psychotherapeutische Praxen, die die Telematikinfrastruktur nicht nutzen und den Abgleich der Versichertenstammdaten nicht durchführen, finanziell sanktioniert werden. „Sanktionen führen allenfalls zu mehr Skepsis und mangelnder Akzeptanz der Telematikinfrastruktur“, gibt BPtK-Präsident Munz zu bedenken.
Veröffentlicht am 07. Mai 2020