KHSG: Gute Versorgung in Psychiatrie und Psychosomatik sicherstellen
BPtK fordert verbindliche Anforderungen an die Personalausstattung
Die stationäre Versorgung psychisch kranker Menschen muss dringend verbessert werden. „Die psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser verfügen schon lange nicht mehr über ausreichendes Personal, um eine gute Versorgung anbieten zu können.“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) anlässlich der heutigen Anhörung zum Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG). „Die Anforderungen der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV), die vor fast 25 Jahren entwickelt wurden, sind seit Langem überholt und bilden vor allem den psychotherapeutischen Behandlungsbedarf, wie ihn moderne Behandlungsleitlinien beschreiben, nicht ab.“
„Dabei werden selbst die Personalanforderungen der veralteten Psych-PV schon lange nicht mehr erfüllt“, stellt der BPtK-Präsident fest. Der Erfüllungsgrad liege bundesweit bei durchschnittlich 90 Prozent in der Erwachsenenpsychiatrie, allerdings mit großen Unterschieden zwischen den Einrichtungen. „Bei fast einem Drittel der Krankenhäuser liegt er sogar unter 85 Prozent. In den Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist die Situation noch schlechter – hier werden die Personalstandards in fast der Hälfte (45 Prozent) der Einrichtungen um über 25 Prozent unterschritten.“ Das hat mehrere Gründe. Neben Budgetdeckelungen bei gleichzeitig steigenden Lohnkosten, sind Zweckentfremdungen der Mittel zur Quersubventionierung anderer Abteilungen oder für anstehende Krankenhausinvestitionen an der Tagesordnung.
„Wir brauchen verbindliche Mindestanforderungen an die Personalausstattung, die transparent und überprüfbar sind“, fordert BPtK-Präsident Munz. Dafür erarbeitet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gerade Personalstandards. „Im KHSG muss klargestellt werden, dass die vom G-BA zu erarbeitenden Personalstandards nicht nur Empfehlungscharakter haben, sondern verbindlich sind.“ Die Politik sollte dafür Sorge tragen, dass in der stationären Versorgung psychisch kranker Menschen endlich eine solide Personalbasis sichergestellt wird, erklärt Munz.
Der G-BA hat den Auftrag erhalten, bis zum 1. Januar 2017 Anforderungen an die Personalausstattung für Psychiatrie und Psychosomatik zu erarbeiten. Diese Personalanforderungen sollen die veraltete Psych-PV, die zum 1. Januar 2019 ihre Gültigkeit verliert, ersetzen. Umstritten ist derzeit jedoch noch, wie verbindlich diese Personalanforderungen werden sollen.
Veröffentlicht am 07. September 2015