Klarstellung II: Kooperation von Psychotherapeuten und Ärzten stärken
BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
Eine ärztliche Untersuchung, ob auch körperliche Ursachen für psychische Beschwerden vorliegen, war durch die Reform der Psychotherapeutenausbildung nie infrage gestellt. Diese somatische Abklärung gehört bei einer psychotherapeutischen Behandlung zu den Sorgfaltspflichten von Psychotherapeuten. "Der aktuell im SGB V vorgeschriebene ärztliche Konsili-arbericht ist jedoch meist zu wenig aussagekräftig", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), klar. "Eine gezielte Überweisung des behandelnden Psychotherapeuten an den Hausarzt oder an einen Facharzt ist die bessere Lösung. Psychotherapeuten könnten gezielter die Expertise ärztlicher Kollegen hinzuziehen. Die Kooperation zwischen Psychotherapeuten und Ärzten würde gestärkt."
Psychotherapeuten haben grundsätzlich neben den seelischen auch die körperlichen Ursachen von Krankheiten im Blick. Psychotherapeuten gehen von einem ganzheitlichen Krankheitsmodell aus, das darauf basiert, dass alles menschliche Verhalten und Erleben eine körperliche, eine psychische und eine soziale Dimension hat. Aussagekräftige somatische Befundberichte können für einen Psychotherapeuten wichtige Informationen enthalten. "Wir schlagen vor, den Konsiliarbericht durch eine Überweisung zu ersetzen", fordert BPtK-Präsident Munz. "Damit werden auch unnötige Doppeluntersuchungen und die Verzögerung dringlicher psychotherapeutischer Behandlungen vermieden."
Veröffentlicht am 20. März 2019