Krankengeld: Kassen machen Druck, statt ausreichend zu versorgen
BPtK: Psychisch Kranke vom Fallmanagement der Kassen überfordert
Krankenkassen machen ihren Versicherten Druck, wenn sie zu lange arbeitsunfähig sind und Krankengeld beziehen. „Krankenkassen lassen nichts unversucht, die Kosten für Krankengeld zu senken, anstatt ausreichende und leitliniengerechte Behandlungsangebote sicherzustellen“, kritisiert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), angesichts des Jahresberichts 2014 der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Die UPD stellt fest, dass Patienten, die bei ihr Rat suchen, sich von dem „teilweise intensiven Krankenkassen-Fallmanagement unter Druck gesetzt fühlen“.
Die meisten der Patienten, die die UPD-Beratungen zum Krankengeld in Anspruch nahmen, litten unter einer psychischen Erkrankung. „Psychisch kranke Menschen brauchen zeitnah eine ausreichende Versorgung. Das zu finanzieren, ist die Aufgabe der Krankenkassen“, stellt BPtK-Präsident Richter fest. „Stattdessen wenden sich viele Patienten nach derartigen ‚Beratungen‘ durch ihre Kasse mit Ängsten um ihren Lebensunterhalt an die UPD.“
In Deutschland warten psychisch kranke Menschen mehr als drei Monate auf einen ersten Termin beim Psychotherapeuten. Viele Menschen geben letztlich die Suche nach einem Therapieplatz auf und bleiben unbehandelt. 18 Prozent der Menschen mit einer schweren Depression und 31 Prozent der Patienten mit einer chronischen Depression erhalten überhaupt keine Behandlung (Faktencheck Gesundheit – Depression, Bertelsmann Stiftung).
Die UPD stellt im Monitor Patientenberatung 2014 fest, dass auch die behandelnden Ärzte mit den Formularen, Verordnungen und Regelungen der Krankenkassen überfordert sind. „Die Anträge und Begründungen für Krankengeld müssen dringend vereinfacht werden“, fordert Richter. Denn Fehler können für den Patienten fatale Folgen haben. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung sperrt den weiteren Bezug von Krankengeld des Öfteren allein auf der Basis einer Einschätzung nach Aktenlage. „Außerdem sollte der Widerspruch eines Versicherten gegen die Beendigung des Krankengelds eine aufschiebende Wirkung haben.“ Das Krankengeld sollte als Darlehen weitergezahlt werden, bis die Arbeitsfähigkeit fachkundig geklärt sei, schlägt der Präsident der BPtK vor.
Veröffentlicht am 01. Juli 2014